Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

BEKANNTMACHUNG

über die Planfeststellung für den Bau einer neuen Gemeindestraße zur Anbindung des Gewerbegebietes „Saarstraße“ an die B 269n

I.

Planfeststellung

Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vom 09.12.2022 (Az. 0820-0013#0001) ist der Plan für den Bau einer Gemeindestraße zur Anbindung des Gewerbegebietes ‚Saarstraße‘ an die B 269n gem. § 74 Abs. 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz (StrG SL) festgestellt worden.

II.

Hinweis auf die Auslegung

1.

Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen (§ 1 SUVPG i.V.m. § 9 Abs. 2 UVPG a. F., da bis zum 15. Mai 2017 Antrag auf Scoping).

2.

Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, dem 3. Januar 2023 bis Montag, dem 16. Januar 2023 (jeweils einschließlich) bei folgenden Gemeinden während der Dienststunden zur Einsicht aus:

bei der Gemeinde Bous, Bauamt, Nebengebäude des Rathauses, Saarbrücker Straße 120, 66359 Bous zu folgenden Zeiten:

montags bis donnerstags: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und

bei der Gemeinde Ensdorf, Rathaus, Bauamt, Flurbereich 2. OG, Provinzialstraße 101a, 66806 Ensdorf zu folgenden Zeiten:

montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

3.

Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 SVwVfG).

4.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG).

5.

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Planfeststellungsbehörde-, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken schriftlich angefordert werden.

6.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internetseite www.saarland.de im Themenportal Verkehr Rubrik Planfeststellung Unterrubrik Gemeindestraßen (Link: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/verkehr/

planfeststellung/gemeindestrassen/gemeindestrassen_node.html) eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen.

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

III.

Gegenstand des Vorhabens

Mit der geplanten Gemeindestraße sollen das Gewerbegebiet „Saarstraße“ der Gemeinde Bous, die Kläranlage des EVS, das Wohngebiet „Pulvermühle“ der Gemeinde Bous und verschiedene Versorgungseinrichtungen an das überörtliche Straßennetz angeschlossen werden. Dazu ist neben dem Bau der neuen Straße die Herstellung einer Anschlussstelle an die B 269n, eines Kreisverkehrsplatzes, dreier Zufahrtsstraßen und verschiedener Zufahrten vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme sind zum Eingriffsausgleich eine Bachrenaturierung und diverse Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:

1.1 Feststellung des Plans

Der Plan der Gemeinde Bous für den Neubau einer Gemeindestraße zur Anbindung des Gewerbegebiets „Saarstraße“ an die B 269n, bestehend aus

dem Bau einer Anschlussstelle an die B 269n,

dem Bau einer Gemeindestraße entlang der B 269n und der DB-Strecke Saarbrücken – Trier (Achse 1),

der Errichtung eines Kreisverkehrs an dem (neuen) Knotenpunkt einschließlich,

einer Zufahrtsstraße zur Wohnbebauung „Pulvermühle“ (Achse 2),

einer Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet „Saarstraße“ einschließlich Lkw-Stellplatzflächen (Achse 3),

einer Zufahrtsstraße zur Kläranlage Ensdorf (Achse 4),

die notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen und

Zufahrten zu Versorgungsanlagen

einschließlich

der Errichtung eines Durchlassbauwerks für den Bommersbach,

der naturschutzrechtlichen Schutz-, Minderungs-, Ausgleichs-, Gestaltungs- und Ersatzmaßnahmen

in den Gemarkungen Ensdorf und Bous der Gemeinden Ensdorf und Bous auf dem Gebiet des Landkreises Saarlouis

wird auf der Grundlage der Regelungen der festgestellten Planunterlagen (s. Ziffer 1.2) nach Maßgabe der in diesem Beschluss aufgeführten Nebenbestimmungen (s. Ziffer 1.5) und Entscheidungsvorbehalte (s. Ziffer 1.6) festgestellt.

Der festgestellte Plan (Ziffer 1.2) umfasst zwei Ordner Planunterlagen vom 24. Januar 2019 sowie die

1. Ergänzung zum Planfeststellungsentwurf: „BE-Flächen“ vom 31. Mai 2021,

2. Ergänzung zum Planfeststellungsentwurf: „Verlegung Tiefenanode“ vom 03. August 2022

Ergänzung zum Planfeststellungsentwurf: „Gutachten zur Zustandsüberprüfung 2021“ vom 06. Juli 2021 (Biotopstrukturkartierung),

die während des Verfahrens vorgenommen wurden. Diese sind Bestandteil des festgestellten Plans. Die Festsetzungen dieses Beschlusses gehen den Angaben und zeichnerischen Darstellungen in den Planunterlagen vor, soweit sie davon abweichende Regelungen beinhalten sollten.

Der Vorhabenträgerin wurde unter Ziffer 1.3.1 die wasserrechtliche widerrufliche Erlaubnis gemäß § 10 WHG erteilt, auf der Gemarkung Ensdorf eine Bohrung mit einem Durchmesser von 0,23 m bis in eine Tiefe von 160 m niederzubringen und Tiefenanoden einzubauen sowie unter Ziffer 1.3.2 die Erlaubnis zum Gewässerausbau gemäß § 68 WHG erteilt, auf einer Ausbaulänge von 600 m Gewässerausbaumaßnahmen am Bommersbach (Verlegung und Renaturierung) durchzuführen. Weiter enthält der Beschluss unter Ziffer 1.4 eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gem. § 30 BNatSchG i.v.m. § 22 SNG (Biotope aus Röhrichtflächen, feuchten/nassen Wiesenbrachen sowie seggen- und binsenreichen Nasswiesen), eine Befreiung gem. § 67 BNatSchG für gesetzlich geschützte Biotope (Biotopkomplex aus Erlen-Sumpfwald-Beständen und Weiden-Ufergebüschen) und eine Befreiung gem. § 67 BNatSchG von der Schutzgebietsverordnung „Nonnenwies/Distelwies“.

Der Vorhabenträgerin wurden Auflagen erteilt in Form von zahlreichen Nebenbestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz, Gewässerschutz sowie zum Schutz weiterer öffentlicher und privater Interessen (Ziffer 1.5).

Unter Ziffer 1.8 enthält der Beschluss eine straßenrechtliche Verfügung, wonach die neue Gemeindestraße gem. § 6 Saarländisches Straßengesetz mit der Verkehrsübergabe als gewidmet gilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von den auslegenden Stellen oder der Planfeststellungsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke gegeben.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

Verwaltungsgericht des Saarlandes

Kaiser-Wilhelm-Straße 15

66740 Saarlouis

erhoben werden.

Saarbrücken, d. 12.12.2022

Ministerium für Umwelt, Klima,

Mobilität, Agrar und

Verbraucherschutz-Planfeststellungsbehörde-

Im Auftrag

Gemeinde Ensdorf, den

Silke Jager

Regierungsdirektorin

Jörg Wilhelmy

Der Bürgermeister