Für die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024 ist nach § 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 KWG ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Dieser besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm zu berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Bei der Bestellung der Beisitzer sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen (§ 8 Abs.1 KWG).
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt weiter das Gesamtergebnis in der Gemeinde fest und nimmt die Sitzverteilung vor (§ 8 Abs.2 KWG).
Die Parteien und Wählergruppen in Ensdorf werden gebeten, bis zum 17. Februar 2024 Vorschläge (Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, und Wohnanschrift) über die Besetzung der Beisitzer im Gemeindewahlausschuss einzureichen. Die Vorschläge sind an folgende E-Mail-Adresse wahlen@gemeinde-ensdorf.de zu senden.