Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 51/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Umtauschpflicht Führerscheine

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und ab dem 01.01.1971 oder später geboren sein, muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2025 in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der bisherige Führerschein

Führerscheininhaber, deren Führerschein nicht von der Gemeinde Ensdorf ausgestellt wurde, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (buergeramt@gemeinde-ensdorf.de oder per Fax: 06831/504-168).

Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheines beträgt 25,30 Euro.

Für weitere Rückfragen und eine evtl. Termin-Vereinbarung können Sie sich gerne unter den Telefonnummer 06831/ 504- 132, oder -134 mit uns in Verbindung setzen.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung über die Homepage der Gemeinde Ensdorf unter www. gemeinde-ensdorf.de.

Wir bitten um Antragsstellung bis spätestens zum 30.11. des jeweiligen Jahres