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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Hinweis zur Briefwahl

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden ab dieser Woche alle bisher bereits beantragten Briefwahlunterlagen versendet.


Ab sofort haben Wahlberechtigte, die am 23. Februar 2025 nicht an der Bundestagswahl persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit vor Ort per Briefwahl zu wählen.


Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus; Provinzialstr. 101a, EG Zimmer Nr. 102 und ist telefonisch erreichbar unter 06831-504-158. Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der Rückseite des Rathauses.

montags bis mittwochs 8:00 bis 13:00 Uhr - 13:30 bis 16:00 Uhr,

donnerstags 8:00 bis 13:00 Uhr - 13:30 bis 17:00 Uhr

freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erweiterte Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Freitag, 14.02.2025 von 08:00 - 15:00 Uhr

Freitag, 21.02.2025 von 08:00 - 15:00 Uhr (letzter Termin der Möglichkeit zur Beantragung)


Beantragung der Briefwahlunterlagen ist

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vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus Ensdorf

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schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

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per E-Mail unter wahlen@gemeinde-ensdorf.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder schriftlich

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online unter www.gemeinde-ensdorf.de

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durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung

möglich.


Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 23.02.2025 bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden.

Letzter Zeitpunkt für die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, ist Samstag, 22.02.2025 bis 12:00 Uhr.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an das Wahlamt wenden (Frau Schmitt unter Tel. 504-112 oder Frau Maurer Tel. 504-120).


Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:

Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn

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eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und

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der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.