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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“, Gemeinde Ensdorf

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“ gemäß § 13 BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Aus den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans ergibt sich im südlichen Bereich des Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf eine Einschränkung für die industrielle-/ gewerbliche Nutzung. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus dem vorhandenen Gleisbogen, welcher die effiziente und wirtschaftliche Bebauung der Flächen einschränkt.

Im Rahmen der vorliegenden Planung werden auch die notwendigen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Umspannanlage geschaffen.

Da sich die Grundzüge der Planung nicht wesentlich ändern und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 28.03.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Ensdorf (Flur 2. OG), Bauamt, Provinzialstraße 101 a, 66806 Ensdorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@gemeinde-ensdorf vorgebracht werden.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Ensdorf unter (www.gemeinde-ensdorf.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Lageplan mit dem Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Ensdorf, den 13.02.2023
Der Bürgermeister