Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ensdorf vom 19.12.2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Förderer, Keil & Partner hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Finanz- Personal- und Verwaltungsangelegenheiten aus seiner Sitzung vom 17.03.2022 durchgeführt.
Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 12.12.2024 in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen und durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG geprüft.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. | den geprüften Jahresabschluss 2023 mit seinen Anlagen gem. § 101 Abs. 1 KSVG festzustellen, |
| 1. in der Ergebnisrechnung mit | Euro |
| Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.837.498,23 |
| Summe sonstige Finanzerträge | 45.586,68 |
| Außerordentliche Erträge | 124,59 |
| Gesamtbetrag der Erträge | 10.883.209,50 |
| Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.980.419,04 |
| Summe Zinsen und sonstige Zinsaufwendungen | 324.951,35 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 13.305.370,39 |
| Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -2.422.160,89 |
| 2. in der Finanzrechnung mit | Euro |
| Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.169.861,48 |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 671.590,24 |
| Summe Einzahlungen aus Krediten | 754.255,00 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 13.595.706,72 |
| Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.946.053,52 |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.320.875,69 |
| Summe der Auszahlungen aus Tilgung von Krediten | 361.888,08 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 13.628.817,29 |
| Veränderung Finanzmittel | -33.110,57 |
| 2. | den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2023 in Höhe von -2.422.160,89 Euro von der der allgemeinen Rücklage von 15.953.579,60 Euro 13.531.418,71 Euro zu reduzieren. |
| 3. | dem Bürgermeister, Herrn Jörg Wilhelmy, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2023 und den Inhalt des Jahresabschlusses 2022 Entlastung zu erteilen. |
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2023
Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Ensdorf wird hiermit gem. § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Anlagen sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gem. § 101 Abs. 3 KSVG ab dem 24. Februar bis zum 04.03.2024 im Rathaus der Gemeinde Ensdorf, Zimmer 108 im EG, während der Dienstzeiten öffentlich aus.