Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Die Gemeinde Ensdorf weist darauf hin, dass die Frist zur Abgabe von Briefwahlanträgen am Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, endet.
Briefwahlunterlagen können
| - | vor Ort beim Briefwahlbüro im Rathaus Ensdorf |
| - | schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung |
| - | per E-Mail unter wahlen@gemeinde-ensdorf.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder schriftlich |
| - | online unter www.gemeinde-ensdorf.de |
| - | durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung |
beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 23.02.2025 bis 15:00 Uhr Briefwahl beantragt werden.
Letzter Zeitpunkt für die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, ist Samstag, 22.02.2025 bis 12:00 Uhr.
Das Wahlamt (Rathaus, Provinzialstr. 101a, 1. OG, Zimmer 212) können Sie telefonisch (06831-504112) oder per Mail (wahlen@gemeinde-ensdorf.de) erreichen.
Die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag 23.02.2025 bis 18:00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus abgegeben oder im Hausbriefkasten eingeworfen werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Provinzialstr. 101a, EG, Zimmer 102 und ist telefonisch erreichbar unter 06831-504158. Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der Rückseite des Rathauses.
Donnerstag 20.02.2025 8:00 bis 13:00 Uhr- 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 von 8:00-15:00 Uhr (letzter Termin der Möglichkeit der Beantragung)