„Kein klares Wasser zur Kläranlage!“ lautet der Grundgedanke der Aktion Wasserzeichen. Ziel ist es, unbelastetes oder nur schwach belastetes Wasser dem Mischwasserkanal fernzuhalten, und damit zum einen die Kläranlagen zu entlasten, und zum anderen den Regenwasserrückhalt (nicht nur) bei Starkregen zu verbessern.
Wertvolles Regenwasser sollte grundsätzlich der Natur oder auch der Nutzung im Haushalt zugeführt werden, statt in Mischwasserkanäle zu fließen.
Seit 2022 beteiligt sich die Gemeinde Ensdorf am Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ des saarländischen Umweltministeriums (MUKMAV). Aber bereits seit 1998 wurden bauliche Maßnahmen, die das Versickern oder den Rückhalt von Regenwasser vor Ort ermöglichen, seitens der Gemeinde Ensdorf finanziell unterstützt. Durch das Programm des Umweltministeriums wurde der Verwaltung eine Erweiterung der Förderpalette und eine Erhöhung der Förderbeträge ermöglicht.
Was wird gefördert?
Entsiegelung von Flächen
Bezuschusst wird die Umwandlung von versiegelten, ans öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Bereichen in versickerungsfähige Flächen. Gefördert wird das Entfernen und Entsorgen alter, nicht versickerungsfähiger Beläge, sowie das Herstellen eines neuen Belages, der die Versickerungsrate auf mindestens 50 % erhöht.
Versickerung von Regenwasser
Zuschüsse gibt es für das Versickern von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrasse, Dachfläche, PKW-Stellfläche) auf dem eigenen Grundstück. Förderungsfähig sind die hierzu erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen wie z. B. Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteich oder Dachbegrünung mit Retention.
Regenwasserrückhaltung
Durch die Zwischenspeicherung von Niederschlagsabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszisterne, Rigole) mit einem Mindest-Retentionsvolumen von 3m³ pro 100m² abgekoppelter Fläche und einer gedrosselten, je nach örtlichen Verhältnissen festzulegenden Einleitung (Liter/sec) in eine Mischwasserkanalisation oder einer Versickerung. Dies kann auch in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage erfolgen. Auch bei dieser Kombination wird nur das Rückhaltevolumen berücksichtigt (nicht das Gesamtvolumen).
Getrennte Ableitung
(offen oder geschlossen in ein Oberflächengewässer).
Als förderungsfähig werden hier nur solche Maßnahmen anerkannt, deren Durchführung bzw. Errichtung mit den geltenden rechtlichen und fachtechnischen Regelungen übereinstimmen. Bei Veränderungssperre nach BauGB sowie bei Missständen oder Mängel der Wohn- bzw. Nebengebäude ist keine Förderung möglich.
Bedingungen und Voraussetzungen für die Förderung
Ein kommunaler Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung des Antrags noch nicht begonnen wurde.
Die Zuwendung wird auf förmlichen Antrag gewährt, und es werden nur solche Vorhaben gefördert, bei denen eine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Programme nicht erfolgt.
Es wird ein Zuschuss von 20 € je m² vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.
Eine Förderung erfolgt nur, solange die im Förderjahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft wurden.
Anträge auf Zuschüsse aus dem kommunalen Förderungsprogramm können gestellt werden von Grundstückseigentümern oder juristischen Personen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern, sowie von der Gemeinde selbst.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, nachdem die Ausführung der Maßnahme von der Gemeinde überprüft worden ist, und die Fördersumme für alle Projekte des betreffenden Jahres vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an die Gemeinde ausgezahlt wurde – also in der Regel im ersten Quartal des Jahres, das auf das Jahr der Antragstellung folgt.
Den Förderantrag mit ausführlicher Beschreibung der Konditionen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf. Er kann auch bei der Umweltbeauftragten Christina Schmaus (Tel. 504161 oder cschmaus@gemeinde-ensdorf.de) angefordert werden.