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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Neubesetzung Ortsgericht Rasdorf

Zur Neubesetzung mehrerer Positionen im Ortsgericht Rasdorf werden Kandidaten gesucht.

Interessierte melden sich bitte

bis zum 30. März bei der Gemeindeverwaltung

unter Tel. 06651 96010 oder per Mail: info@rasdorf.de

Ortsgericht Rasdorf

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen und sind ein gelungenes Beispiel für bürgernahe Verwaltung.

Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz der Dienstaufsicht der zuständigen Amtsgerichte unterstellt.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder:

Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

Die Ortsgerichtsmitglieder üben ein Ehrenamt aus und werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von fünf bzw. zehn Jahren ernannt und vereidigt. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

Aufgaben des Ortsgerichts:

a)

Ortsgerichtsvorsteher(in) (allein)

öffentliche Beglaubigung von Unterschriften;

Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;

Erstattung einer Sterbefallanzeige nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten/gewöhnlichen Aufenthalt hatte;

auf Ersuchen der Gerichte Auskunftserteilung über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in dem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen;

gutachterliche Stellungnahme zu Fragen, die das Gericht für seine Entscheidungen benötigt;

auf Ersuchen der Gerichte Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventare.

b)

Ortsgerichtsvorsteher(in) und ein(e) Ortsgerichtsschöffe(in)

Sicherung des Nachlasses. Zum Zwecke der Sicherung kann er dabei insbesondere Siegel anlegen, Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände an sich nehmen sowie in einer Liste die vorgefundenen Gegenstände aufzeichnen.

c)

Ortsgerichtsvorsteher(in) und zwei Ortsgerichtsschöffen(innen)

auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken;

Durchführung von Schätzungen an Grundstücken, Wert an den darauf befindlichen Bauwerken, beweglichen Sachen, Nutzungen/Rechte an Grundstücken usw.