Laut Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen Geburtstage lediglich zum 70., jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. zu jedem folgenden Geburtstag veröffentlicht werden.
Auf Wunsch kann allerdings diese Veröffentlichung erfolgen, wenn die Betroffenen jedoch schriftlich bei der Gemeinde erklärt haben, dass sie dies ausdrücklich wünschen.
Falls dieser Wunsch besteht (ab dem. 65. Lebensjahr), bitte die Erklärung ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben.
Hinweis:
Bei Personen, bei denen eine Übermittlungssperre eingetragen ist, erfolgt - wie bisher - keine Veröffentlichung, auch nicht bei „runden“ Geburtstagen.
| O | Ich bin damit einverstanden, dass mein Geburtstag ab dem 65. Lebensjahr jährlich im Rasdorfer Wochenspiegel veröffentlicht wird |
| O | Ich bin mit der Übermittlung meiner Daten für den jährlichen Besuch der über 80jährigen in der Vorweihnachtszeit einverstanden |
Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
| Name |
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| Straße |
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| Ort | 36169 Rasdorf |
| Geb.datum |
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| Datum | Unterschrift |
Hinweis:
Diese Erklärung wird jährlich veröffentlicht. Sie muss einmalig abgegeben werden und gilt bis zu einem eventuellen Widerruf.