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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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7.FNP-Änderung Veröffentlichung Genehmigung

Abbildung: Geltungsbereich der 7. FNP - Änderung in der Gemarkung Grüsselbach

7. Änderung des Flächennutzungsplanes 

der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf 

in der Gemarkung Grüsselbach

Veröffentlichung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 6 (5) BauGB

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 21.04.2026 die von der Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in ihrer Sitzung am 19.02.2026 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf im Ortsteil Grüsselbachgemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBL. I S. 1722), genehmigt.

Der betroffene Geltungsbereich der 7. FNP - Änderung umfasst die Flurstücke 40/3 und 40/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 60 und 27/7 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach. Die betroffenen Grundstücksflächen sind in der Abbildung dargestellt.

 

 

Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB tritt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Grüsselbach in Kraft.

Jedermann kann die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf der Homepage der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, unter www.rasdorf.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 / 9601-10 ist erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).

Rasdorf, den 06.05.2026

Der Gemeindevorstand der der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
gez. J. Hahn
Bürgermeister