Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 9. Juni 2024 von 8:00 - 18:00 Uhr finden die Wahlen der Abgeordneten zum 10. Europäischen Parlament sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf statt.
Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union kann eine festgelegte Anzahl an Abgeordneten in das Parlament entsenden. Diese werden für fünf Jahre gewählt.
Alle Mitglieder der Union wählen zwar ungefähr zur gleichen Zeit ihre Abgeordneten ins Parlament, jedoch nach unterschiedlichen nationalen Verfahren, da es kein einheitliches EU-Wahlrecht gibt. Bedingung ist lediglich, dass die Bürger ihre Vertreter im Parlament nach allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl wählen.
In Deutschland stellen die Parteien im Vorfeld der Wahlen Listen mit ihren Kandidaten auf.
Dabei ist es ihnen überlassen, ob sie Landes- oder Bundeslisten erstellen. Entscheidet sich eine Partei für eine Aufstellung nach Landeslisten bedeutet dies, dass sie für jedes einzelne Bundesland eine separate Kandidatenliste erstellt. Manche Parteien erstellen auch gemeinsam mit ihren Landesverbänden eine Liste, die für ganz Deutschland gilt: die Bundesliste.
Bei der Wahl hat jeder Bürger eine Stimme, die er nun einer der zur Wahl stehenden Parteien geben kann. Die Auszählung und anschließende Sitzverteilung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass jede Partei so viele der 96 deutschen Sitze im Parlament erhält, wie sie prozentual an Stimmen im gesamten Bundesgebiet erhalten hat. Neu ist das Wahlrecht ab 16 Jahren, das allerdings nur für die Wahl zum EU-Parlament gilt, für die Bürgermeisterwahl gilt weiterhin die Wahlberechtigung ab 18 Jahren.
Durch die Teilnahme an der Wahl haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik und damit auf Entscheidungen des Europaparlaments in den kommenden fünf Jahren zu nehmen sowie ein Votum für die Direktwahl des Bürgermeisters abzugeben.
Daher sollten Sie am Sonntag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Sollten Sie durch irgendeinen Umstand (Erkrankung o. ä.) gehindert sein, am Sonntag das Wahllokal aufsuchen zu können, machen Sie bitte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch. Sie können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 9. Juni, 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung beantragen und abholen bzw. abholen lassen.
NEHMEN SIE IHR BÜRGERRECHT WAHR UND
GEHEN SIE AM SONNTAG ZUR WAHL!!!