Da keine der unter § 50 Nr. l bis 3 Satz l des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. l S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. l 2.2021 (GVBI. l S. 871) genannten Fälle vorliegen, wird hiermit
die Bürgermeister-Direktwahl
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
gemäß § 50 Nr. 4 KWG für gültig erklärt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 KWG).