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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 30/2026
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Veröffentlichung von Altersjubilaren im Rasdorfer Wochenspiegel

Die Veröffentlichung von Altersjubilaren im Rasdorfer Wochenspiegel erfolgt aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben nach geänderten Regelungen.

Für die Veröffentlichung von Altersjubiläen im Wochenspiegel ist eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Wer ab dem 70. Geburtstag sowie zu den weiteren Altersjubiläen im Wochenspiegel veröffentlicht werden möchte, muss hierfür eine entsprechende Einverständniserklärung bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Einwilligung gilt bis auf Widerruf und ermöglicht die jährliche Veröffentlichung der Jubiläumsdaten im Wochenspiegel.

Wichtig:

Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung ihrer Altersjubiläen abgegeben haben, müssen keine neue Erklärung einreichen. Die bereits vorliegende Einwilligung behält ihre Gültigkeit. Bereits eingetragene Übermittlungssperren (Widerspruch gegen die Weitergabe der Jubiläumsdaten durch die Meldebehörde) bleiben ebenfalls bestehen und werden von dieser Regelung nicht berührt.

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Erklärung

O

Ich bin damit einverstanden, dass mein Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr jährlich im Rasdorfer Wochenspiegel veröffentlicht wird.

Diese Erklärung muss einmalig abgegeben werden und kann jederzeit widerrufen werden.

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Datum

Unterschrift