Gemäß § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. Seite 90,93) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.06.2024 die nachfolgende Satzung beschlossen.
Der im Rezess von Rasdorf vom 12. und 13.08.1912 entstandene Wirtschaftsweg in der Gemarkung Rasdorf, Flur 31, Flurstück 50/1 „In der Röderbach“ mit einer Größe von 1.083 m² wird eingezogen. Diese Wegefläche, deren Lage im beigefügten Plan, welcher Bestandteil der Satzung wird, zu entnehmen ist (rot hinterlegt), verliert damit seine festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg.
Die Satzung zur Änderung des Rezesses tritt mit dem Tage der Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rasdorf, 23.08.2024
(Siegel)