Abbildung: Geltungsbereich der 7. FNP - Änderung in der Gemarkung Grüsselbach
Abbildung: Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 19 „Mühlenstraße“, OT Grüsselbach
am 03.09.2025
— Az: 022.32
| Dauer: | 19:00 - 19:18 Uhr |
| Ort: | Gemeindeverwaltung, Raum Point-Alpha |
Klaus-Peter Sauerbier — Vorsitzender Gemeindevertretung
Annette Hardegen — Stimmberechtigtes Mitglied
Joachim Kohn — Stimmberechtigtes Mitglied
Ulla Martin — Stimmberechtigtes Mitglied
Christian Neidhart — Stimmberechtigtes Mitglied
Leonhard Reuter — Stimmberechtigtes Mitglied
Bettina Rieger — Stimmberechtigtes Mitglied
Ralf Schwalbach — Stimmberechtigtes Mitglied
Hans-Jürgen Stark — Stimmberechtigtes Mitglied
Manuel Schäfer — Stimmberechtigtes Mitglied
Jürgen Hahn — Bürgermeister
Christoph Pralle — Erster Beigeordneter
Carolin Klee — Gemeindevorstand
David Altheide — Schriftführer
Die Mitglieder wurden mit Ladung vom 27.08.2025 ordnungsgemäß eingeladen. Die Ladung wurde am 27.08.2025 zugestellt. Zwischen Ladungstag und Sitzungstag lagen 3 Tage.
Der Vorsitzende Klaus-Peter Sauerbier stellt zu Beginn fest, dass gegen die Ordnungsmäßigkeit der Ladung keine Einwendungen erhoben wurden. Weiterhin stellt er bei 10 anwesenden Mitgliedern (Normalzahl 15) die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest.
Er begrüßt besonders die Mitglieder des Gemeindevorstandes.
| TAGESORDNUNG — DS.-Nr. | ||
| Öffentlich | |
| Vorlagen des Gemeindevorstandes | |
| 1. | Beschlussfassung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf | 102707 |
| 2. | Beschlussfassung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan Nr. 19 "Mühlenstraße" OT Grüsselbach, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf | 102706 |
| 3. | Beschlussfassung - Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf gemäß § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) 2025/2026 | 102749 |
| 4. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes | |
| 4.1. | Kenntnisnahme - Annahme Zuwendungsbescheid Modernisierung DGH Setzelbach vom 25.06.2025 Aktenzeichen: 5557021-INVEST-23 | 102144 |
| 4.2. | Kenntnisnahme - Annahme Förderbescheid zur Beschaffung Fahrgestell TSF-W Feuerwehr Setzelbach | 102558 |
| 4.3. | Sachstand Ausbau Oberes Geisaer Tor | |
| 4.4. | Sachstand Nahwärme | |
| 4.5. | Kenntnisnahme - Abschlussbescheid Ausbau Radweg Rasdorf - Großentaft von Hessen Mobil vom 21.07.2025 | 102950 |
| 4.6. | Kenntnisnahme - Abschlussbescheid Ausbau Radweg Rasdorf - Point-Alpha von Hessen Mobil vom 30.06.2025 | 102948 |
| 4.7. | Einladung zu den diesjährigen Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit auf Point Alpha | |
| TOP 1. | Beschlussfassung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf |
Die Gemeindevertretung der Point - Alpha - Gemeinde Rasdorf beschließt gem. § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, der Begründung und des Umweltberichtes zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in der Gemarkung Grüsselbach.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) werden im Planentwurf, der Begründung und im Umweltbericht der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in der Gemarkung Grüsselbach berücksichtigt.
Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit den Hinweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf gem. §4 (2) BauGB, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht einzuholen.
Der betroffene Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 40/3, 40/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 60 und 27/7 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach. Die betroffenen Grundstücksflächen sind in der Abbildung dargestellt.
| Für den Beschluss: | 9 |
| Gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| TOP 2. | Beschlussfassung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan Nr. 19 "Mühlenstraße" OT Grüsselbach, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf |
Die Gemeindevertretung der Point - Alpha - Gemeinde Rasdorf beschließt gem. § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, der Begründung und des Umweltberichtes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19, “Mühlenstraße“, OT Grüsselbach, Point - Alpha - Gemeinde Rasdorf.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) werden im Planentwurf, der Begründung und im Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 19 “Mühlenstraße“ OT Grüsselbach berücksichtigt.
Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit den Hinweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf gem. §4 (2) BauGB, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht einzuholen.
Der betroffene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 “Mühlenstraße“, OT Grüsselbach umfasst die Flurstücke 40/3 und 40/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 60 und 27/7 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach. Der 2. Geltungsbereich zur Festsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen betrifft Teilflächen der Flurstücke 30, 29, 28, 60 und 27/9 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach.
Die betroffenen Grundstücksflächen sind in der Abbildung dargestellt.
| Für den Beschluss: | 9 |
| Gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
TOP 3. | Beschlussfassung - Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf gemäß § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) 2025/2026 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf gemäß § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) 2025/2026 in der dieser Vorlage beigefügten Fassung.
| Für den Beschluss: | 10 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
TOP 4. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
TOP 4.1. | Kenntnisnahme - Annahme Zuwendungsbescheid Modernisierung DGH Setzelbach vom 25.06.2025 Aktenzeichen: 5557021-INVEST-23 |
Die Gemeindevertretung nimmt die Annahme des Zuwendungsbescheides für die Modernisierung des DGH Setzelbach vom 25.06.2025 Aktenzeichen: 5557021-INVEST-23 mit einer max. Fördersumme in Höhe von 120.000,00 € zur Kenntnis.
TOP 4.2. | Kenntnisnahme - Annahme Förderbescheid zur Beschaffung Fahrgestell TSF-W Feuerwehr Setzelbach |
Die Gemeindevertretung nimmt die Annahme des Förderbescheides des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 28.07.2025 zu Beschaffung eines Fahrgestells für das TSF-W für die Ortsteilfeuerwehr Setzelbach zur Kenntnis.
TOP 4.3. | Sachstand Ausbau Oberes Geisaer Tor |
TOP 4.4. | Sachstand Nahwärme |
TOP 4.5. | Kenntnisnahme - Abschlussbescheid Ausbau Radweg Rasdorf - Großentaft von Hessen Mobil vom 21.07.2025 |
Die Gemeindevertretung nimmt den Abschlussbescheid von Hessen Mobil vom 21.07.2025 zur Kenntnis.
TOP 4.6. | Kenntnisnahme - Abschlussbescheid Ausbau Radweg Rasdorf - Point-Alpha von Hessen Mobil vom 30.06.2025 |
Die Gemeindevertretung nimmt den Abschlussbescheid von Hessen Mobil vom 30.06.2025 zur Kenntnis.
TOP 4.7. | Einladung zu den diesjährigen Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit auf Point Alpha |
Diese Niederschrift wird gem. § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vom 25.06.1997 in der Zeit vom 10.-16.09.2025 in der Gemeindeverwaltung Rasdorf, Am Anger 32 zur Einsichtnahme für Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes offengelegt. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift können gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung durch Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes in der Zeit vom 17. - 21.09.2025 schriftlich beim Vorsitzenden erhoben werden.