| Dauer: | 19:41 – 19:56 Uhr |
| Ort: | Gemeindeverwaltung, Raum Point-Alpha |
| Klaus-Peter Sauerbier | Vorsitzender |
| Wolfgang Deißenroth | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Sebastian Klee | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Ulla Martin | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Christian Neidhart | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Leonhard Reuter | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Bettina Rieger | Stimmberechtigtes Mitglied |
| Hans-Jürgen | Stark Stimmberechtigtes Mitglied |
| Jürgen Hahn | Gemeindevorstand |
| Christoph Pralle | Gemeindevorstand |
| Carolin Klee | Gemeindevorstand |
| Gabriele Wiegand-Herbert | Gemeindevorstand |
| Doris Schäfer | Schriftführerin |
Die Mitglieder wurden mit Ladung vom 12.01.2024 ordnungsgemäß eingeladen. Die Ladung wurde am 12.01.2024 zugestellt. Zwischen Ladungstag und Sitzungstag lagen 3 Tage.
Der Vorsitzende Klaus-Peter Sauerbier stellt zu Beginn fest, dass gegen die Ordnungsmäßigkeit der adung keine Einwendungen erhoben wurden. Weiterhin stellt er bei 8 anwesenden Mitgliedern (Normalzahl 15) die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest.
TAGESORDNUNG | DS.-Nr. |
|
| Öffentlich |
| 1. | Beschlussfassung - Resolution der Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes |
| TOP 1. | Beschlussfassung - Resolution der Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Resolution der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes lt. Anlage 1.
2. Die gemeinsame Resolution der Standortkommunen eines teo-Marktes an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes lt. Anlage 2 möglichst mit Einbeziehung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages.
3. Sofern sich die Standortkommunen zeitnah an der gemeinsamen Resolution beteiligen, entfällt die Weiterleitung der Resolution zu 1.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die gemeinsame Resolution mit den Standortkommunen abzustimmen und an den Hessischen Landtag weiterzuleiten.
5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit tegut Marketingmöglichkeiten zur Steigerung der Frequenz des teo abzustimmen und auf den Weg zu bringen. Evtl. hierfür notwendige Finanzmittel sind vom Gemeindevorstand außerplanmäßig bereitzustellen.
| Für den Beschluss: | 8 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Diese Niederschrift wird gem. § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vom 25.06.1997 in der Zeit vom 24.-30.01.2024 in der Gemeindeverwaltung Rasdorf, Am Anger 32 zur Einsichtnahme für Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes offen gelegt. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift können gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung durch Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes in der Zeit vom 31.01.-04.02.2024 schriftlich beim Vorsitzenden erhoben werden.