Gemäß § 5 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. Seite 90,93) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.11.2025 die nachfolgende Satzung beschlossen.
Die im Rezess von Grüsselbach aus dem Jahr 1911 entstandenen Wirtschaftswege in der Gemarkung Grüsselbach, Flur 4, Flurstück 48 „In der Standorf“ mit einer Größe von 200 m², Flur 6, Flurstück 81 „Standorfswiesen“ mit einer Größe von 268 m², Flur 8, Flurstück 54 „Hainberg“ mit einer Größe von 1.758 m² und Flur 8, Flurstück 56 „Hainberg“ mit einer Größe von 249 m² werden eingezogen. Diese Wegeflächen, deren Lage in den beigefügten Plänen, welche Bestandteil der Satzung werden, zu entnehmen ist (rot hinterlegt), verlieren damit ihre festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftswege.
Die Satzung zur Änderung des Rezesses tritt mit dem Tage der Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rasdorf, 23.01.2026
(Siegel)