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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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B-Plan Nr. 19.Mühlenstraße.Veröffentlichung Auslegung

Abbildung: Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 19 „Mühlenstraße“, OT Grüsselbach

Bebauungsplan Nr. 19 “Mühlenstraße“,

OT Grüsselbach, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf hat in ihrer Sitzung am 03.09.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 “Mühlenstraße“ im Ortsteil Grüsselbach mit Planentwurf, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der betroffene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 “Mühlenstraße“, OT Grüsselbach umfasst die Flurstücke 40/3 und 40/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 60 und 27/7 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach. Der 2. Geltungsbereich zur Festsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen betrifft Teilflächen der Flurstücke 30, 29, 28, 60 und 27/9 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach.

Die betroffenen Grundstücksflächen sind in der Abbildung dargestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind keine Hinweise oder Anregungen bzw. Ergänzungen auf den Inhalt und Umfang der Umweltprüfung erfolgt. Als umweltbezogene Stellungnahmen liegen zusätzlich aus:

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Bauen und Wohnen, Immissionsschutz (30.07.2025),

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Wasser- u. Bodenschutz, Untere Bodenschutzbehörde (30.07.2025),

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Wasser- u. Bodenschutz, Untere Wasserbehörde (30.07.2025),

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Natur und Landschaft (30.07.2025),

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Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (06.08.2025),

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Regierungspräsidium Kassel, Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz (04.08.2025).

Die Umweltprüfung wurde gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht, der Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist, dokumentiert, wobei nachfolgend aufgeführte Schutzgüter und sonstige Umweltbelange geprüft wurden:

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Schutzgut Tiere und Pflanzen, Lebensräume, biologische Vielfalt,

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Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Erholungswert und Erholungseignung,

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Schutzgut Klima,

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Schutzgut Grundwasser,

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Schutzgut Boden,

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Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit,

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Schutzgut Kultur- und Sachgüter,

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Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

Weitere umweltbezogene Daten sind dem Regionalplan Nordhessen 2009 und dem Flächennutzungsplan der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf zu entnehmen. Diese können im Rahmen der Auslegung eingesehen werden.

Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.10.2025 bis 03.11.2025 aus und kann auf der Homepage der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, unter www.rasdorf.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf vom 01.10.2025 bis 03.11.2025 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 / 9601-10 ist erforderlich.

Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren besteht die Möglichkeit per E-Mail Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Stellungnahmen zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig eingeholt.

Rasdorf, den 25.09.2025

Der Gemeindevorstand der der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
gez. Jürgen Hahn
Bürgermeister