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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwilliger Wehrdienst

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Der Widerspruch ist zu richten an:

Gemeindeverwaltung Rasdorf

Am Anger 32

36169 Rasdorf

Der Gemeindevorstand
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
-Einwohnermeldeamt-