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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 44/2025
Mitteilungen
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Winterdienst bei einseitigen Gehwegen

Oft herrscht Unsicherheit bei Grundstückseigentümern, wer bei Straßen mit einseitigen Gehwegen (d. h. wo ein Bordstein vorhanden ist) verpflichtet ist, diesen Gehweg zu räumen.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rasdorf schreibt vor, dass bei Jahren mit ungerader Endziffer (das heißt bis 31.12.2025) die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke des Gehweges und bei gerader Endziffer (das heißt ab 01.01.2026) die direkten Anwohner des Gehweges für die Schneeräumung verantwortlich sind (§ 10 Abs. 2).

Einseitige Gehwege gibt es in folgenden Straßen:

Ortsteil Rasdorf

Budenzstraße

Bürgermeister-Flach-Straße

Eckbertstraße

Eichsfeld

Geisaer Tor (teilweise)

Herzigstraße

Im Schäfersgraben (teilweise)

Jammersweg

Konrad-Adenauer-Ring

Römmeltstraße

Stiftstraße

Ortsteil Grüsselbach

Mühlenstraße

Ortsteil Setzelbach

Rhönstraße

Außerdem weist die Gemeindeverwaltung noch auf § 10 Abs. 6 hin:

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mind. 1,25 m zu räumen.