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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 45/2023
Mitteilungen
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​​​​​​​Bestellungen Nachbarrechtsholz

Bestellungen für Los- und Nachbarrechtsholz werden bis zum 08.01.2024 an der Gemeindeverwaltung aufgenommen. Der Nachweis der Berechtigung (Eintragung im Grundbuch) ist vorzulegen, falls noch nicht geschehen. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob das Holz in Selbstwerbung gemacht wird. Bei Selbstwerbung muss ein Nachweis über die Motorsägensachkunde vorgelegt werden.