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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hessisches Kegelspiel für das Jahr 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung am 01.10.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  787.680 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf  —  787.680 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,00 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

ausgeglichen,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  66.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  66.500 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

mit einem Saldo von  —  0,00 EUR

ausgeglichen

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 mit 460.600 € erhoben. Sie ist aufgrund § 17 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern, fällig in vierteljährlichen Raten zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.2025, wie folgt aufzubringen:

von der Marktgemeinde Burghaun

=

von der Konrad-Zuse-Stadt Hünfeld

=

von der Gemeinde Nüsttal

=

von der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

=

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 01.10.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 100 HGO nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen bzw. die entsprechende über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung (brutto) entscheidet im Ergebnis- und Finanzhaushalt der/die

1. Vorstandsvorsitzende

bis

1.000

2. Verbandsvorstand

von

1.001

bis

20.000

3. Verbandsversammlung

von

20.001

bis

49.999

Alle Zustimmungen zu 1. und 2. sind grundsätzlich der Verbandsversammlung spätestens zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu geben.

Beschlüsse zu Nr. 3 können, sofern dies aus organisatorischen Gründen nicht im Rahmen des jährlichen Regelsitzungstermins möglich ist, auch im Umlaufverfahren per Email erfolgen.

Der Erlass einer Nachtragssatzung ist auf Grundlage des § 98 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 HGO insbesondere erforderlich bei

a)

Überschreitung der Wertgrenze zu Nr. 3. (ab 50.000 EUR)

b)

Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen.

Die Ausnahmeregelungen gemäß § 98 Abs. 3 HGO bleiben hiervon unberührt.

§ 9

Aufwendungen der Budgets (Kostenträger) werden im Rahmen des § 21 GemHVO grundsätzlich für übertragbar erklärt. Die Entscheidungsbefugnis betreffend der Übertragung von Haushaltsresten obliegt dem Verbandsvorstand.

§ 10

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt zu entscheiden, ob veranschlagte Investitionszuschüsse der Mitgliedskommunen angefordert werden oder die Refinanzierung von Investitionen des Zweckverbandes aus überschüssigen liquiden Mitteln, resultierend aus vorhandenen Jahresüberschüssen, erfolgt. Die gesetzlichen Vorgaben betreffend Vorhaltung einer Liquiditätsreserve sind zu beachten.

Hünfeld, den 01.10.2024

Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes Hessisches Kegelspiel
gez.
Jürgen Hahn
Vorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.11. bis 03.12.2024 beim Interkommunalen Finanzwesen, Am Anger 2, Kegelspielhaus, Zimmer 207, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Hünfeld, 11.11.2024

im Auftrag
gez.
Ingo Rancke
Geschäftsführer