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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 47/2024
Mitteilungen
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Wohnungsbauprogramm 2024

Feststellung des Wohnungsbedarfs - Wohnungssuchende Haushalte mit Jahreseinkommen gem. § 5 des Hess. Wohnraumförderungsgesetzes

Der Landkreis Fulda hat die Gemeinden aufgefordert, den Wohnungsbedarf über die Nachfrage nach Sozialwohnungen und wohnungssuchende Haushalte für die kommenden Jahre zu ermitteln. Wir bitten deshalb alle Wohnungssuchenden bzw. alle Familien oder Einzelpersonen, die den Neubau eines Wohnhauses planen, sich bis spätestens 25.11.2024 bei der Gemeindeverwaltung Rasdorf zu melden.

Aus den Auswertungen der Meldungen werden die Wohnungsbauprogramme für die kommenden Jahre zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen zum Wohnungsbauprogramm 2024 haben, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 06651 9601-0) in Verbindung.