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Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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B-Plan Nr. 18.Großentafter Straße.Veröffentlichung Satzungsbeschluss

Abb.: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB

Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf hat in ihrer Sitzung am 24.11. 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf als Satzung beschlossen.

Der betroffene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ umfasst das Flurstück 76/1, Flur 16, Gemarkung Rasdorf.

Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf der Homepage der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, unter www.rasdorf.de einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr,

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 / 9601-10 ist erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).

Rasdorf, 01.12.2023

Der Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
gez. J. Hahn
Bürgermeister