Bestellungen für Los- und Nachbarrechtsholz werden bis zum 06.01.2024 an der Gemeindeverwaltung aufgenommen. Der Nachweis der Berechtigung (Eintragung im Grundbuch) ist vorzulegen, falls noch nicht geschehen. Bei der Bestellung ist anzugeben, ob das Holz in Selbstwerbung gemacht wird.