Die Hundesteuer der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorfwird hiermit gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 12.11.2021 für das Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Die Steuersätze des Vorjahres gelten unverändert weiter.
Die Hundesteuern für das Kalenderjahr 2025 werden mit den in dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzten Jahresbeträgen jeweils zum 01.07.2025 in einer Summe fällig.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekanntgegebener, schriftlicher Bescheid.
Bei geänderten Hundesteuersätzen erhalten die betreffenden Zahlungspflichtigen einen Bescheid, aus dem sich die Höhe und Fälligkeiten der neuen Zahlungsverpflichtungen ergeben.
Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2025 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß § 6a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG).
Gegen diese Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Rasdorf, 20. Dez. 2024
Der Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf