Titel Logo
Rasdorfer Wochenspiegel
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss über eine Vereinfachte Umlegung

In der Vereinfachten Umlegung im Gebiet „Schulstraße 4 - 10“

Flur 7
Gemarkung Grüsselbach

wird hiermit nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 04.02.2025 am 14.02.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über; Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind mit dieser Bekanntmachung fällig (§ 81 Abs. 2 BauGB).

Rasdorf, 14.02.2025

Der Gemeindevorstand
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

(Siegel)

gez. Jürgen Hahn
Bürgermeister