— Meiningen, den 10.02.2025
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation (TLBG)
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Flurbereinigungsverfahren Buttlar, Az.: 3-2-0250
Ladung zur Informationsversammlung, zur Auslegung und zum Anhörungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
| 1. | Für alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Buttlar (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) sowie Interessierte findet eine | |
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| Informationsversammlung am Donnerstag, dem 13. März 2025 | |
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| um 19:00 Uhr im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Buttlar, | |
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| Frankfurter Straße 15 in 36419 Buttlar | |
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| statt. | |
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| Tagesordnung: | |
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| 1. | Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
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| 2. | Erläuterungen zur Wertermittlung und zu den Nachweisen des Alten Bestandes |
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| 3. | Informationen zum weiteren Ablauf der Wertermittlung |
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| 4. | Informationen zum Planwunschtermin |
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| 5. | Informationen zum weiteren Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens |
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| 6. | Beantwortung von Fragen |
| 2. | Im Flurbereinigungsverfahren Buttlar liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung | |
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| am Mittwoch, dem 19. März 2025 von 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 19:00 Uhr und am Donnerstag, dem 20. März 2025 von 9:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr | |
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| im Raum der Jugendfeuerwehr (EG), Am Schlossgarten 21 in 36419 Buttlar | |
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| zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | |
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| Während dieser Zeit werden Mitarbeiter der von der Flurbereinigungsbehörde beauftragten Sweco GmbH zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. | |
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| Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. | |
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| Die Einsichtnahme kann nur mit vorheriger Terminabsprache in den genannten Zeiträumen erfolgen. Ich bitte diesbezüglich bis spätestens 14. März 2025 telefonisch (Herr Kretschmer: 03643/8631-18 oder Frau Mößner-Häring: 03643/8631-15) oder per E-Mail (weimar@sweco-gmbh.de) mit der Sweco GmbH in Weimar Kontakt aufzunehmen. | |
| 3. | Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet | |
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| am Donnerstag, dem 20. März 2025 um 18:00 Uhr | |
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| im Versammlungsraum (1. OG), Am Schlossgarten 21 in 36419 Buttlar | |
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| statt. | |
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| Zu diesen Terminen werden die Beteiligten hiermit eingeladen. | |
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| In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Terminabsprache erfolgen. Ich bitte diesbezüglich bis spätestens 14. März 2025 telefonisch (Herr Kretschmer: 03643/8631-18 oder Frau Mößner-Häring: 03643/8631-15) oder per E-Mail (weimar@sweco-gmbh.de) mit der Sweco GmbH in Weimar Kontakt aufzunehmen. | |
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| Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes übermittelt, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung sowie einen Erläuterungsbogen zur Wertermittlung enthält. | |
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| Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht. | |
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| Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin vorzubringen. | |
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| Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbereinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 01.08.2025. | |
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| Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind. | |
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| Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. | |
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| Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. | |
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| Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. | |
(DS)
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter
https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.