Der Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Einwohnermeldeamt - darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln:
Aus Gründen des Datenschutzes haben Einwohner die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.
1. | Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) |
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| Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - nicht das Kirchenmitglied selbst - kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Diese Ermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden. |
2. | Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG) |
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| Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. |
3. | Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG) |
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| Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. |
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| Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. |
4. | Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG) |
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| Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. |
5. | Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz) |
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| Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen. |
Hierzu ist eine formlose schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf, ausreichend.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der der Datenübermittlung widersprochen wurde.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können.
Dieser Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Einwohnermeldeamt der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf, einzureichen.