Darstellung in der 1.Änderung des Bebauungsplanes Ausschnitt genordet - ohne Maßstab
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“, 2. Bauabschnitt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat am 20.03.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss und die Entwurfsoffenlage für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“, 2. Bauabschnitt im Stadtteil Weckesheim beschlossen. |
| (2) | Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Weckesheim, Flur 13 das Flurstück 147/3tlw., das später in Teilflächen (Gewerbegrundstücke und eine Stichstraße) unterteilt werden soll. Im Aufstellungsbeschluss vom 20.03.2025 waren noch die bisherigen Flurstücknummern aufgelistet (Nr. 111/2tlw., 112/2tlw., 113/2tlw. und 147/2tlw.). Insofern bezieht sich die Bebauungsplanänderung nur auf das Flurstück 147/3tlw. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (4) | Mit der Bebauungsplanänderung soll die Einteilung kleinteiliger Gewerbegrundstücke durch die Aufnahme eines zusätzlichen Erschließungsstichweges ermöglicht werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die ergänzende zeichnerische Festsetzung nicht betroffen, so dass das Vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung kommen kann. |
| (5) | Gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. |
| (7) | In Ausführung des § 13 Abs.2 Nr.2 Hs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Begründung) in der Zeit vom |
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| 16.03.2026 - 17.04.2026 einschließlich |
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| im Internet unter der Adresse www.stadt-reichelsheim.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bauen / Bauleitplanverfahren veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Reichelsheim, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, Raum 208 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist bei der Stadt Reichelsheim über die E-Mail-Adresse bauverwaltung@stadt-reichelsheim.de oder über das Planungsbüro (beteiligung@fischer-plan.de) möglich. Darüber hinaus besteht auf der städtischen Homepage (www.stadt-reichelsheim.de Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bauen / Bauleitplanverfahren) die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift die Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons „Antwortformular“ auch per E-Mail zu übermitteln. |
| (8) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
| (9) | Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. |
Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“, 2. Bauabschnitt
Reichelsheim, den 03.03.2026