Die untere Wasserbehörde des Wetteraukreises führt zur Überprüfung von Oberflächengewässern der III. Ordnung in 2025 zwei Begehungen im Stadtgebiet Reichelsheim durch. Bei diesen Begehungen werden evtl. private Anliegergrundstücke betreten, sofern die Gewässerparzellen nicht anders zugänglich sind. Gemäß § 71 Hessisches Wassergesetz wird hiermit über die Gewässerbegehungen informiert.
Am 17.03.2025 findet eine Gewässerbegehung von Ortenberg-, Sommerbach-, Brühl-, Weed- und Wiesengraben und am 26.03.2025 eine Begehung vom Grenzgraben (Landwehrgraben) statt.