Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBL. S.90,93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird
| im Ergebnishaushalt | |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr.24) — 18.178.873 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Nr.25) auf — 18.363.420 EUR |
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| mit einem Saldo von — 184.547 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR |
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| mit einem Saldo von — 0 EUR |
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| ausgeglichen/ mit einem Überschuss/ Fehlbedarf von — 184.547 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr.19) — 328.454 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr.23) — 11.900 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr.28) — - 3.253.100 EUR |
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| mit einem Saldo von — - 3.241.200 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr.31) — 2.500.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr.32) — -622.000 EUR |
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| mit einem Saldo von — 1.878.000 EUR |
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| ausgeglichen/ mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — -1.034.746 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.500.000,- EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 8.630.000,- EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,- EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 490 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Stadtverordnetenversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 10.000,- EUR. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000,- EUR. |
| c) | Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 10.000,- EUR. |
Reichelsheim, den 14.12.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Hess. Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § 1, 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat — Datum: 11.03.2024
des Wetteraukreises als Behörde
der Landesverwaltung
1.5 Kommunalaufsicht
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist hinsichtlich der in §§ 1, 2, 3 und 4 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024; |
| 2. | den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
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| 2.500.000 EUR |
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| (i.W.: „zwei Millionen fünfhunderttausend Euro‘‘) |
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| gemäß § 103 Absatz 2 HGO. |
| 3. | den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
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| 8.630.000 EUR |
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| (i.W.: acht Millionen sechshundertdreißigigtausend Euro) |
|
| gemäß § 102 Abs. 4 HGO. |
| 4. | Den in § 4 der vorgenannten Haushaltsssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von |
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| 1.000.000 EUR |
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| (in Worten: eine Million Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Mit freundlichen Grüßen
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. März bis 09. April 2024 im Rathaus Reichelsheim, Zum Rathaus 1, Zimmer 112, öffentlich aus.
Der Haushaltsplan 2024 steht auch auf der Homepage der Stadt Reichelsheim unter www.stadt-reichelsheim.de/ Verwaltung&Politik zur Verfügung.
Reichelsheim, 18.03.2024