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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 das Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung waren 5.321 Personen wahlberechtigt, davon haben 3.308 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 62,17 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 3.148 Stimmzettel gültig und 160 Stimmzettel ungültig.

Hierbei entfielen auf

Auf die Bewerber/innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

In die Stadtverordnetenversammlung sind gewählt:

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 54 Wahlberechtigte unterstützen (Mindestzahl bei 5.372 Wahlberechtigten gem. S 25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reichelsheim, den 25.03.2026