Übersichtsplan des Geltungsbereichs (unmaßstäblich)
Lageplan des Geltungsbereichs mit Teilgeltungsbereichen (unmaßstäblich).
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1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 (1) BauGB
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs -
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.06 „In den Hasengärten" im Stadtteil Reichelsheim beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Planänderung dient dem Bau einer neuen Kindertagesstätte, der Anpassung an aktuelle städtebauliche Zielsetzungen sowie der Neuordnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 13.04.2026
bis einschließlich Montag, den 18.05.2026
im Rathaus der Stadt Reichelsheim, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, Bauverwaltung, Raum 208 öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden und den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnamen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist bei der Stadt Reichelsheim über die E-Mail-Adresse
bauverwaltung@stadt-reichelsheim.de möglich.
Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Reichelsheim unter der Adresse https://www.stadt-reichelsheim.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen &Wohnen / Bauen / Bauleitplanverfahren und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (http://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus den unten abgebildeten, unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er ist in 3 Teilgeltungsbereiche gegliedert.
Er umfasst damit folgende Flurstücke in der Gemarkung Reichelheim:
In Flur 1: Die Flurstücke 607/1, 608/1, 609/1, 610/1, 634/4, 634/5, 636/3, 637/3, 645/4, 652/6, 659/6 und 752/4 jeweils vollständig und die Flurstücke 605/3, 628/1, 752/2, 755/1, 756/1 und 756/2 jeweils teilweise.
In Flur 11: Das Flurstück 42 vollständig und die Flurstücke 43 und 44 jeweils teilweise.
Reichelsheim, den 30.03.2026