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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung, Bekanntmachung und Öffentliche Auslegung für das Jahr 2026

Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge

auf (Nr.24) ⇔ 21.204.485 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Nr.25)

auf ⇔ 21.859.978 EUR

 

mit einem Saldo von ⇔ 655.493 EUR

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 0 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔ 0 EUR

 

mit einem Saldo von ⇔ 0 EUR

 

ausgeglichen/ mit einem Überschuss/

Fehlbedarf von655.493 EUR

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr.19) ⇔ 761.872 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf (Nr.23) ⇔ 264.000 EUR

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf (Nr.28) ⇔ - 4.124.000 EUR

 

mit einem Saldo von ⇔ - 3.860.000 EUR

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf (Nr.31) ⇔ 3.850.000 EUR

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf (Nr.32) ⇔ -782.000 EUR

 

mit einem Saldo von ⇔ 3.068.000 EUR

 

ausgeglichen/ mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

 

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von ⇔ -30.128 EUR

 

 

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.850.000,- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 7.130.000,- EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf ⇔ 600 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf ⇔ 600 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf ⇔ 410 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans be­schlossene Stellenplan.

§ 7

Der Magistrat wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Stadtverordnetenversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 10.000,- EUR.

b)

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000,- EUR.

c)

Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 10.000,- EUR.

Reichelsheim, den 20.01.2026

Der Magistrat
Gez.
Lena Herget
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Hess. Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § 1, 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat ⇔ Datum: 17.03.2026

des Wetteraukreises als Behörde

der Landesverwaltung

1.5 Kommunalaufsicht

Genehmigung

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 20. Januar beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist hinsichtlich der in §§ 1, 2, 3 und 4 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026;

2.

den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

 

3.850.000 EUR

 

(in Worten.: „drei Millionen achthundertfünfzigtausend Euro‘‘)

 

gemäß § 103 Absatz 2 HGO.

3.

den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

7.130.000 EUR

 

(in Worten.: sieben Millionen einhundertdreißigtausend Euro)

 

gemäß § 102 Abs. 4 HGO.

4.

Den in § 4 der vorgenannten Haushaltsssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

 

2.000.000 EUR

 

(in Worten: zwei Millionen Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jan Weckler
Landrat
Veröffentlichung im Internet

Gemäß § 97 Abs. 4 HGO wird der Haushaltsplan ab sofort auf der Homepage der Stadt Reichelsheim unter www.stadt-reichelsheim.de/ Verwaltung&Politik veröffentlicht.

Reichelsheim, 31.03.2026

Der Magistrat
gez.
Lena Herget
Bürgermeisterin