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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 83 BauGB

Für die vereinfachte Umlegung im Bereich „Ortsdurchfahrt Heuchelheim“ in der Gemarkung Heuchelheim wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass am 04.04.2025 der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 18.03.2025 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücken oder Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugewiesenen werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücke oder Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Reichelsheim, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Reichelsheim, den 07.04.2025

Magistrat der Stadt Reichelsheim
gez. Lena Herget, Bürgermeisterin