Es ist immer wieder festzustellen, dass Hundebesitzer ihre Hunde freilaufen lassen, auch wenn es unangebracht ist, z.B. bei der Begegnung mit anderen Hunden, Joggern, Radfahrern, Kindern usw., wodurch gefährliche Situationen entstehen können. In einem unbeaufsichtigten Moment kann ein Hund auch auf die Straße laufen und eine unabsehbare Gefahrensituation verursachen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass nicht angeleinte Hunde auch in Wald und Flur ganz erhebliche Schäden verursachen können. Hierzu gehören nicht nur die Hatz oder das Reißen wildlebender Tiere, sondern auch die Verkotung von Wiesen, die bekanntlich der Tierfütterung dienen. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Hund außerhalb Ihres Grundstückes angeleint geführt wird.
Leider müssen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Verunreinigungen durch Hundekot hinweisen. Es ist erschreckend, in welchem Umfang z. T. Bürgersteige, Straßen, Grünanlagen, Wiesen und sogar Kinderspielplätze mit Hundekot verschmutzt sind. Hundekot ist nach dem Hessischen Abfallbeseitigungsgesetz Abfall. Die Hundebesitzer sind zur Beseitigung dieses Abfalles verpflichtet. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu € 500,- geahndet werden. Bitte nutzen Sie unsere kostenlosen Hundekottüten, welche im Rathaus und in den aufgestellten Hundekottüten-Spendern erhältlich sind. Wir gehen davon aus, dass alle Einwohner unser Bestreben nach Verschönerung des Ortsbildes unterstützen. Bitte helfen auch Sie mit!