⇔Reichelsheim, 09.04.2026
Als besonderer Wahlleiter der Stadt Reichelsheim gebe ich die Feststellung des Nachrückens gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I. S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), von
Herrn Floris Reimbold
geb.: 19.09.1979
Barbarastraße 8e, 61203 Reichelsheim
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.