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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken von Stadtverordneten

⇔Reichelsheim, 09.04.2026

Als besonderer Wahlleiter der Stadt Reichelsheim gebe ich die Feststellung des Nachrückens gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I. S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), von

Herrn Floris Reimbold

geb.: 19.09.1979

Barbarastraße 8e, 61203 Reichelsheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Martin Landgraf
besonderer Wahlleiter