Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 18.04.2024 fand die 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.
Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:
Stadtverordnetenvorsteher Strebert teilt mit, dass keine Einwände gegen die Tagesordnung vorliegen. Sie gilt somit als genehmigt.
| Abstimmung: | ja: 18 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Kolleg der Sport- und Festhalle
Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2024
Nach eingehender Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag von der CDU-Fraktion, Stadtverordneter Hachenburger, zurückgezogen.
Antrag der SPD-Fraktion vom 03.04.2024
Der Magistrat wird beauftragt, eine Mitgliedschaft der Stadt Reichelsheim in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen zu beantragen und sich für das Projekt „Straßen neu entdecken“ zu bewerben.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Aufstellungsbeschluss und Genehmigung von ÜPL-Aufwendungen
Vorlage des Magistrates vom 05.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zur Kenntnis.
Sie genehmigt die aufgeführten ÜPL-Ausgaben in den Budgets 11 und 12 i.H.v. gesamt 26.512,97 € nach § 100 HGO i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
| a.) | Beschlussfassung und Verabschiedung der 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Reichelsheim |
| b.) | Beschlussfassung und Verabschiedung der 4. Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Reichelsheim |
Vorlage des Magistrates vom 19.03.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die
| a) | 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Reichelsheim |
| b) | 4. Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Reichelsheim wie vorgelegt. |
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Vorlage des Magistrates vom 02.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt, dass die Verkaufspreise für das Baugebiet „Am Heiligen Stein“ wie folgt festgesetzt werden:
| a) | 360,- € für Wohnbauflächen |
| b) | 300,- € für Mischgebiet mit wohnbaulicher Nutzung |
| c) | 250,- € für Mischgebiet mit gemischter Nutzung |
| d) | 120,- € für Gewerbeflächen |
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.08.2018 wird insoweit ersetzt.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Vergabe eines Straßennamens; Vorlage des Magistrates vom 02.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt, dass die im Lageplan dargestellte neue Straße ins Gewerbegebiet Weckesheim den Namen „Am Bergwerk“ erhält.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Dachdeckerarbeiten - Nachtragsvereinbarung 4 - Hallendachsanierung
Vorlage des Magistrates vom 02.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet sich für die Hallendachsanierung. Diese sollte nach Beschränkter Ausschreibung direkt erfolgen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Mittelverschiebung hierfür in Höhe von 150.000€ von der Investition I0646-003 Neubau Kita Reichelsheim auf die Investition I0856-002 Sanierung Sport- und Festhalle Dorn-Assenheim.
Die fehlenden Mittel für den Neubau der Kita Reichelsheim sind im Haushalt 2025 neu anzumelden.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Bebauungsplan „Eichenstraße/Zum Rathaus“ im Stadtteil Reichelsheim
| a.) | Aufstellbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| b.) | Satzung über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eichenstraße/Zum Rathaus“ in der Kernstadt Reichelsheim |
Vorlage des Magistrates vom 16.04.2024
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Eichenstraße / Zum Rathaus" in der Kernstadt Reichelsheim. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 1.16. |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, und umfasst in der Flur 2, die Flurstücke 20/1tlw., 25/3, 25/4, 26/3, 26/6, 26/9, 26/10, 214, 215/1, 216/1, 224/3tlw., 225/3, 225/4, 226, 349. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Reichelsheim. |
| 3. | Das Gebiet wird im Norden und Westen durch Wohnbebauung begrenzt. Im Süden und Osten wird das Gebiet durch die bestehende Bahnstrecke und im Süden zusätzlich durch die Bad Nauheimer Straße begrenzt. |
| Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Entwicklung des derzeitig vorhandenen Einzelhandels und dessen städtebauliche Festsetzung sowie die Sicherung der städtebaulichen Ordnung durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten über den Bebauungsplan zu gewährleisten und zu steuern. Zur Ausweisung kommen Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO sowie einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltung (Rathaus). Auch die Ansiedlung von Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke sollte ermöglicht werden. Der Planbereich ist bereits überwiegend versiegelt und befindet sich im Zentrum der Kernstadt. |
| Für den unter 2. definierten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Eichenstraße / Zum Rathaus" wird zur Sicherung der Planung unter Punkt b) die in Anlage 2 beigefügte Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist Bestandteil dieser Satzung und in Anlage A dargestellt. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| 5. | Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB (unter anderem mögliche Konflikte mit dem Lärmschutz), in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. |
| 6. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. |
| b) | Satzung der Stadt Reichelsheim über eine Veränderungssperre nach § 14 und § 16 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eichenstraße / Zum Rathaus" |
| Aufgrund der § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim die in Anlage 2 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre. Bestandteil der Satzung ist die beigefügte Übersichtskarte (Anlage A) mit Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre. |
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Stadtverordnetenvorsteher Strebert stellt fest, dass keine geheime Wahl gewünscht wird.
Er teilt mit, dass als einziger Vorschlag Herr Martin Landgraf vorliegt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt, dass ab dem 01.08.2024 Herr Martin Landgraf bis zum Ende der Legislaturperiode zum Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim gewählt wird.
| Abstimmung: | ja: 20 | nein: 0 | Enthaltung: 0 |
Auf Rückfrage, ob er die Wahl annimmt, antwortet Herr Landgraf: „Ja, ich nehme die Wahl an.“
a.) Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter
-keine Berichte
b.) Magistrat
Bürgermeisterin Herget berichtet über:
c.) Stadtverordnetenvorsteher
Stadtverordnetenvorsteher Strebert gratuliert allen Geburtstagskindern.
| a.) | schriftliche Anfragen: | |
| 1. | Investitionsplan für den Bergwerksee 2024 |
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| Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.02.2024 |
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| Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor. |
| 2. | Verzögerung der Fertigstellung der Außenanlage Kita Wichtelwiese |
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| Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.02.2024 |
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| Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor. |
| 3. | Baumkataster für die Stadt Reichelsheim |
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| Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.04.2024 |
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| Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor. |
| 4. | Unterstützung der Ordnungsverwaltung durch Ordnungskräfte aus Echzell/Freiwilliger Polizeidienst |
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| Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.04.2024 |
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| Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor. |
| 5. | Schützenteich Veranstaltungen |
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| Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.03.2024 |
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| Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor. |
b.) mündliche Anfragen:
Bürgermeisterin Herget beantwortet Fragen zu:
Stadtverordnetenvorsteher Strebert schließt die Sitzung.
Nächste geplante Stadtverordnetenversammlung: 11.06.2024
Reichelsheim, den 19.04.2024