Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung für den Bereich der Bodenordnung „Am heiligen Stein - Teil B“ - 3. Bauabschnitt“, gemäß § 71 BauGB.
Für das Umlegungsgebiet „Am heiligen Stein - Teil B“ - 3. Bauabschnitt“, in der Gemarkung Weckesheim, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan zur 2. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfassung vom 12.11.2024 unanfechtbar geworden ist.
Diese 2.Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern 2 und 4.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Geldleistungen sind fällig.
Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Reichelsheim, den 02.01.2025