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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim - Stadtteil Dorn-Assenheim

Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Alte Gasse“

Bekanntmachung Aufstellbeschluss und zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat in ihrer Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Alte Gasse“ in Dorn-Assenheim beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß §2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der einzubeziehende Bereich umfasst das Grundstück Gemarkung Dorn-Assenheim, Flur 1, Flurstück 440/4, ist ca. 950 qm groß und befindet sich nördlich des ebenfalls neu parzellierten Flurstücks 440/3, an der Alten Gasse, in Gegenlage zum Friedhof.

Die Planung soll gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über eine Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche gesichert werden. Danach kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Danach kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. Im vereinfachten Verfahren kann von den frühzeitigen Unterrichtungen und Beteiligungen abgesehen werden und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden. Es wird außerdem von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Die Satzung mit Erläuterung wird in der Zeit vom

24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

im Internet veröffentlicht und wird während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 h - 12 h, Montag und Dienstag von 14 h - 16 h, Donnerstag von 14 h -18 h) im Rathaus der Stadt Reichelsheim, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, im Zimmer 208 öffentlich ausgelegt.

Wichtige Gründe, die eine angemessene Verlängerung der gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuhaltenden Dauer der öffentlichen Auslegung notwendig gemacht hätten, liegen nicht vor.

In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) über die Homepage der Stadt Reichelsheim bzw. direkt unter www.stadt-reichelsheim.de in der Rubrik Leben und Wohnen unter dem Punkt Bauen & Wohnen > Bauen > Bauleitplanverfahren > Dorn-Assenheim eingesehen und heruntergeladen werden.

Äußerungen zur Planung können während der o.g. Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der mit der Satzung einbezogene Bereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte hervor.

Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planänderung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden.

Reichelsheim, den 10.06.2024

Der Magistrat der Stadt Reichelsheim
gez. Lena Herget, Bürgermeisterin