Die Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom
23.06. – 30.06.2023
Im Rathaus, Zum Rathaus 1, Reichelsheim
während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet ab dem Ende der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Reichelsheim, erhoben werden.