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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.06.2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 12.06.2026 fand die 02. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:

Stadtverordnetenvorsteherin Straschek begrüßt alle Anwesenden. Bevor in die Tagesordnung eingestiegen wird, wird Herr Ingo Fechtner nach seiner Wahl zum zweiten stellvertretenden Stadtbrandinspektor zum Ehrenbeamten der Stadt Reichelsheim ernannt.

Bürgermeisterin Herget ehrt die ausgeschiedenen Stadtverordneten der vergangenen Legislaturperiode. Sie händigt die Ehrenurkunden an Herrn Horst Bingel, Herrn Bodo Koch, Herrn Jörg Schilling und Herrn Udo Seum aus und bedankt sich für die ehrenamtliche Tätigkeit. Stadtverordnetenvorsteherin Straschek überreicht ein kleines Geschenk und bedankt sich ebenfalls für das ehrenamtliche Engagement.

Top 1

Feststellung der Tagesordnung

Stadtverordnetenvorsteherin Straschek begrüßt alle Anwesenden und teilt mit, dass die Tagesordnung geändert werden soll. Es wird beabsichtigt den Tagesordnungspunkt 16: Wahl des Ortsgerichtsvorstehers an Tagesordnungspunkt 2 zu setzen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 2

Wahl des Ortsgerichtsvorstehers

Vorlage des Magistrates vom 21.04.2026

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Direktorin des Amtsgerichts Friedberg Herrn Reiner Heß als Ortsgerichtsvorsteher für weitere zehn Jahre vorgeschlagen wird.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 3

Einführung eines Bürgerbaum-Konzepts in der Stadt Reichelsheim 

gemeinsamer Antrag der SPD/CDU-Fraktion vom 27.05.2026

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit in der Stadt Reichelsheim ein Angebot sogenannter „Bürgerbäume" geschaffen und hierfür geeignete Flächen ausgewiesen werden können. Bei positiver Prüfung soll das Konzept umgesetzt werden. Das Angebot soll sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an Unternehmen, Vereine und Organisationen richten.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 4

Prüfung geeigneter Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet 

gemeinsamer Antrag der SPD/CDU-Fraktion vom 27.05.2026

Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Flächen im Stadtgebiet für die Einrichtung einfacher Wohnmobilstellplätze geeignet sind und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung möglich wäre. In die Prüfung sollen insbesondere Aspekte wie Verkehrserschließung, Naturschutz, Brandschutz, Ver- und Entsorgung, Kosten, mögliche Betreiberformen, Gebühren sowie Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen werden.

Bereits vorhandene Untersuchungen, frühere politische Beratungen sowie mögliche geeignete Flächen im Stadtgebiet sollen berücksichtigt und ausgewertet werden. Das Ergebnis der Prüfung soll bis zum zweiten Quartal 2027 mit einer Empfehlung zur Umsetzung, Zurückstellung oder Nichtumsetzung vorgelegt werden.

Änderungsantrag der FW-Fraktion:

Der Magistrat wird beauftragt die Prüfung geeigneter Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet um folgende Aspekte zu erweitern:

1.

Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Gastronomie, Einzelhandel, touristische Angebote und Vereinsveranstaltungen

2.

Prüfung bereits vorhandener kommunaler oder privater Flächen vor einer möglichen Neuausweisung

3.

Untersuchung möglicher Betreiber- und Finanzierungskonzepte, insbesondere unter Einbeziehung privater Investoren oder lokaler Gewerbetreibender

4.

Darstellung erfolgreicher Beispiele vergleichbarer Kommunen in Hessen

5.

Prüfung Fördermöglichkeiten durch Land Hessen, Bund und EU

6.

Einbindung der betroffenen Anwohner sowie örtlicher Gewerbe- und Tourismusakteure

7.

Darstellung der Möglichkeiten für nachhaltige Infrastruktur wie E-Ladestation, Photovoltaik und ressourcenschonender Ver- und Entsorgung

8.

Vorlage eines Standortvergleiches mit mindestens drei geeigneten Flächen einschließlich einer Kosten-Nutzen-Bewertung

Abstimmung

Änderungsantrag:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Abstimmung Hauptantrag:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 5

Sichere und direkte Radwegeanbindung zwischen Blofeld und der Kernstadt

Reichelsheim prüfen und voranbringen

gemeinsamer Antrag der SPD/CDU-Fraktion vom 27.05.2026

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt,

1.

gemeinsam mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain, Hessen Mobil sowie weiteren zuständigen Behörden und Stellen mögliche Alternativen für eine sichere, direkte und alltagstaugliche Radwegeverbindung zwischen dem Stadtteil Blofeld und der Kernstadt Reichelsheim zu prüfen,

2.

hierbei insbesondere zu untersuchen, welche Trassenführungen unter Berücksichtigung von Naturschutz, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und Realisierungszeitraum geeignet erscheinen,

3.

zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Planung und Umsetzung einer solchen Verbindung zu beschleunigen, beispielsweise durch Planungsvereinbarungen oder andere Kooperationsmodelle mit Hessen Mobil oder weiteren Trägern,

4.

die Ergebnisse der Prüfung den zuständigen Gremien der Stadt Reichelsheim vorzustellen

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 6

Sicherer Schulweg vom Messeplatz zur Grundschule im Ried

gemeinsamer Antrag der SPD/CDU-Fraktion vom 27.05.2026

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, die Schaffung sicherer Fußwege und sicherer Querungsmöglichkeiten für Schulkinder von den Parkflächen am Messeplatz sowie an der Sporthalle zur Grundschule im Ried als vorrangige Maßnahmen der Schulwegsicherung zu prüfen und umzusetzen, soweit dies rechtlich, baulich und finanziell möglich ist.

Dabei soll insbesondere geprüft werden,

-

wie künftig eine geordnete Bring- und Abholsituation über den Messeparkplatz sowie den Parkplatz an der Sporthalle erfolgen kann,

-

wie Kinder von beiden Parkflächen sicher und möglichst getrennt vom Straßenverkehr zur Schule geführt werden können,

-

sowie ob eine Wegeführung teilweise über das Schulgelände anstelle des bisherigen Gehwegs entlang der Straße ermöglicht werden kann.

In die Prüfung einzubeziehen sind insbesondere:

-

eine beleuchtete Wegeführung vom Messeplatz entlang des eingezäunten Sportplatzes beziehungsweise entlang des Zaunes bis zur Schule,

-

eine sichere Wegeverbindung vom Parkplatz der Sporthalle zur Schule beziehungsweise zum Schulgelände; hierzu soll der Magistrat Gespräche mit dem Wetteraukreis als Schulträger aufnehmen und auf die Schaffung beziehungsweise Prüfung einer entsprechenden Verbindung hinwirken,

-

sichere Querungsmöglichkeiten,

-

Beschilderung und Markierungen,

-

Beleuchtung insbesondere in den Wintermonaten,

-

Sichtbeziehungen und Barrierefreiheit,

-

Verkehrssicherungspflichten,

-

Auswirkungen auf Sportplatznutzung und Vereinsbetrieb sowie

-

kurzfristig umsetzbare Provisorien und Sofortmaßnahmen.

Darüber hinaus soll mit dem Schulträger geprüft werden, ob eine sichere Wegeführung über Teile des Schulgrundstücks geschaffen oder erweitert werden kann, um Kinder möglichst früh vom öffentlichen Gehweg und Straßenverkehr wegzuführen.

Der Magistrat wird gebeten, Schule, Schulbetreuung, Elternvertretung, betroffene Vereine, Polizei, Ordnungsverwaltung sowie den Wetteraukreis als Schulträger in die Planungen einzubeziehen. Der bestehende Ansatz eines Schul- und Kitawegekonzepts für das Umfeld der Grundschule im Ried, der Schulbetreuung sowie der angrenzenden Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen wird damit konkretisiert. Die sicheren Verbindungen von Messeplatz und Sporthalle zur Schule sind dabei als prioritäre Einzelbausteine zu behandeln.

Dem zuständigen Ausschuss und der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum vierten Quartal 2026 ein Umsetzungsvorschlag mit Varianten, Kostenrahmen, Zuständigkeiten und Zeitplan vorzulegen.

Kurzfristig umsetzbare Verbesserungen der Verkehrssicherheit sollen vorgezogen werden

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 7

Änderung der Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Reichelsheim

im § 16 Abs. 3

Antrag der FW-Fraktion vom 27.05.2026

Beschluss:

§ 16 Abs.3 der Friedhofsordnung wird wie folgt geändert: Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in derselben Grabstelle ist lediglich innerhalb der ersten fünf Jahre nach einer Beisetzung in einem Reihengrab oder einer Wahlgrabstätte möglich. (§ 16 Abs.3) Eine zeitnahe in Kraftsetzung ist anzustreben.

Die FW-Fraktion stellt einen Verweisungsantrag in den SKS-Ausschuss.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 8

Baumschutzsatzung

Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Der Antrag wird durch GRÜNE-Fraktion zurückgezogen.

Top 9

Neuanpflanzung einer Trauerweide am Schützenteich

Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Beschluss:

Der Antrag der GRÜNE-Fraktion enthielt keinen formalen Beschlussvorschlag. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion beantragen gemeinsam: Der Magistrat wird beauftragt, die Neuanpflanzung einer Trauerweide am Schützenteich im Herbst 2026 vorzunehmen.

Vor der Festlegung des Pflanzstandortes ist mit dem Anglersportverein Reichelsheim (ASV Reichelsheim) Rücksprache zu halten, um eine geeignete Verortung der Neupflanzung abzustimmen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 10

Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim,

Stadtteil Weckesheim

Bebauungsplan Nr.: 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“,

2. Bauabschnitt - 1. Änderung

Vorlage des Magistrates vom 09.06.2026

Bürgermeisterin Lena Herget erläutert die Verfahrensweise zur Abstimmungsnotwendigkeit für die vorgelegte Bauleitplanung. Stadtverordnetenvorsteherin Straschek ruft die eingegangenen Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen auf und steigt in die Abstimmung ein:

Botanische Vereinigung f. Naturschutz in Hessen (26.04.2026)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für die Erschließungsplanung bestimmt und werden in der Begründung aufgeführt.

Auf dem neuen öffentlichen Parkplatz (Ecke Dorn-Assenheimer Straße / neue Verbindungsstraße zur L3197) wurden eine öffentliche E-Ladesäule mit 2 Ladestellen installiert, die dem Gebiet zur Verfügung steht.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

DB AG-DB Immobilien (23.02.2026)

zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5. und 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauantrag, Bauausführung, etc.) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7. bis zu 9.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauantrag, Bauausführung, etc.) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Hessen Mobil Gelnhausen (07.04.2026)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan ist nach erfolgtem Satzungsbeschluss auf der Homepage der Stadt und auf dem Portal des Landes Hessen einsehbar und kann abgerufen werden. Die Stadt setzt Hessen Mobil über die Bekanntmachung des Bebauungsplanes in Kenntnis.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Kreisausschuss des Wetteraukreises (16.04.2026)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die für die Bauleitplanung relevanten Informationen aus den Stellungnahmen vom 10.08.2020 und 18.07.2022 wurden in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudenkmalpflege wurde ebenfalls im Verfahren beteiligt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9.: Die Anregungen und Hinweise werden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung berücksichtigt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 11.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 12.: Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, es besteht allerdings für die Aufnahme des Hinweises in die textlichen Festsetzungen kein Handlungsbedarf.

In den gesetzlichen Vorgaben zu § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO, die zwingend durch den Bauherrn/ Architekten zu beachten sind, wird aufgeführt, dass die Überschreitung der festgesetzten Grundfläche durch Nebenanlagen höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 zulässig ist. Aufgrund der im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzungen von einer GRZ von 0,8 ergibt sich automatisch, dass eine Überschreitung dieser Grundflächenzahl durch Nebenanlagen nicht zulässig ist. Es wird auch keine Ausnahmeregelung in den Festsetzungen der 1. Änderung aufgeführt. Insofern besteht im Rahmen der weiteren Bauleitplanung kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 13.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Festsetzungen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes gelten ausschließlich für den Geltungsbereich der 1. Änderung und ersetzen die bisherigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes in diesem Bereich.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 14.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 15.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Archäologie wurde ebenfalls im Verfahren beteiligt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Polizeipräsidium Mittelhessen (16.03.2026)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (07.04.2026)

zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauausführung) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Dem Hinweis wird entsprochen

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

RP Darmstadt (17.04.2026)

zu 1.: Die allgemeinen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 31.1. Regional- und Bauleitplanung

zu 1.: Die allgemeinen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Somit ist die vorliegende Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 41.1 Grundwasser

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 41.2 Oberflächenwasser

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 41.3 Abwasser, Gewässergüte

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung entsprechend redaktionell ergänzt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 41.5 Bodenschutz

zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und teilweise in der Plankarte und in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauantrag, Bauausführung, etc.) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bereits schon teilweise in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt. Es erfolge aber eine redaktionelle Ergänzung der bisherigen Ausführungen.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauantrag, Bauausführung, etc.) zu berücksichtigen ist.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Verwiesen wird auf Kapitel 10 der Begründung.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Im Zuge des Ursprungsbebauungsplanes wurde sich bereits intensiv mit den Auswirkungen der Planung auf den Boden auseinandergesetzt und auch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen. Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werden keine grundlegenden zusätzlichen Versiegelungen vorbereitet, so dass auf § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB verwiesen werden kann.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Verwiesen wird auf Kapitel 10 der Begründung. Die Hinweise wurden hier bereits beachtet, so dass vorliegend kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, da die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung, Bauantrag, Bauausführung, etc.) zu berücksichtigen sind.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, ist sachlich aber nicht korrekt.

Der Bebauungsplan (qualifizierter Bebauungsplan) wird nur im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt und durchgeführt, da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

§ 13a BauGB kann im vorliegenden Fall nicht angewendet werden, da für die Fläche keinen Innenbereichscharakter vorliegt. Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werden auch keine grundlegenden zusätzlichen Versiegelungen vorbereitet, sodass auf § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB verwiesen werden kann.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 11.: Die Anregungen und Hinweise werden bei der weiteren Planung wie folgt berücksichtigt:

Die Hinweise zur Bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 werden zu den Hinweisen unter 4.7 der Plankarte (Vorsorgender Bodenschutz) mit aufgenommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 12.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung zum

Bebauungsplan aufgeführt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Die Hinweise werden an den Bewirtschafter der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen weitergegeben.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 13.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ergänzende Hinweise zur Erosionsgefährdung im Plangebiet in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 42.2 Abfallwirtschaft

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. 43.1 Immissionsschutz

zu 1.: Die allgemeinen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Auch auf die damaligen Anregungen wurde im Zuge der Überprüfung des Gutachtens und der abschließenden Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 2. BA ausführlich auf die Punkte eingegangen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind von der Gutachterin der schalltechnischen Untersuchung noch einmal überprüft worden. Die Stadt Reichelsheim hält daher an der vorgenommen Begutachtung und den daraus resultierenden Festsetzungen für die Planung fest.

Im Ergebnis kann festgehalten werden:

Für die Berechnungen der Vorbelastung durch die Firma Schneider wurden die im Gutachten in Absprache mit dem Betreiber beschriebenen Vorgänge berücksichtigt. Die Vorgänge entsprechen dabei weitgehend den Vorgängen aus dem Messbericht von 2017 und wurden um die Lärmschutzwand und die damit einhergehenden Verschiebungen ergänzt. Die Berechnungen zeigen, dass am kritischsten Immissionsort IP1 die Vorgänge auch den genehmigten Immissionsrichtwertanteil entsprechen. Da für IP2 die Berechnungen einen geringeren Pegel ausweisen, als die Genehmigung zulässt, wurden für diesen Immissionsort bei der Bewertung der Vorbelastung der höhere Richtwertanteil herangezogen. Hinsichtlich der bestehenden Wohnbebauung im Osten etc. ist also der genehmigte Zustand berücksichtigt.

Für die geplante Wohnbebauung im Plangebiet ist die Firma Schneider gegenüber der ermittelten Vorbelastung aus den anderen Betrieben bzw. den angrenzenden B-Plan irrelevant. Für das westlich an die Firma Schneider angrenzende Gewerbegebiet konnte aus den vorliegenden Daten nicht ermittelt werden, ob ggf. etwas höhere Pegel zulässig wären, als die Berechnungen mit den abgestimmten Vorgängen ergeben. In den Festsetzungsvorschlägen wird durch den Ausschluss von Fenstern zu schutzbedürftigen Räumen im kritischen Bereich, wird eine Abweichung um 1-2 dB hier aus Sicht der Sachverständigen aber als unkritisch eingestuft und das Unternehmen nicht in seinem Betrieb eingeschränkt.

Somit wird aus Sicht der Sachverständigen der Betrieb der ASS Schneider angemessen berücksichtigt und durch die heranrückende Gewerbe- und Wohnbebauung nicht beschränkt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Vorbelastung in Summe mit der planerischen Zusatzbelastung nicht zu Überschreitungen der Richtwerte im geplanten Wohngebiet oder in der bestehenden Wohnbebauung führt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, verwiesen wird auf die Ausführungen unter zu 3.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan ist nach erfolgtem Satzungsbeschluss auf der Homepage der Stadt und auf dem Portal des Landes Hessen einsehbar und kann abgerufen werden. Die Stadt setzt das Dezernat über die Bekanntmachung des Bebauungsplanes in Kenntnis.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. IV/WI 44 Bergaufsicht

zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Dez. V 53.1 Naturschutz

Zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Regionalverband FrankfurtRheinMain (17.03.2026)

zu 1.: Die allgemeinen Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Wasserverband Horlofftal (18.03.2026)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Anschließend fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschlossen.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B", 2. Bauabschnitt, -1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung), § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzung) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

3.

Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 11

Grundsatzbeschluss und Leitlinien zur Anwendung des Baugesetzbuches - Bau-Turbo gemäß §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB in der Stadt Reichelsheim

Vorlage des Magistrates vom 09.06.2026

Beschluss:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nimmt den Sachverhalt zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.10.2025 zur Kenntnis.

2.

Die als Anlage beigefügten „Leitlinien zum Umgang mit dem Bau-Turbo (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a, 246e BauGB) für die Stadt Reichelsheim" werden als Grundlage für das Verwaltungshandeln und die Ausübung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. der Zu Stimmung gemäß § 36a BauGB beschlossen.

3.

Die Stadtverordnetenversammlung überträgt gemäß §§ 50 und 51 Hessische Gemeinde Ordnung (HGO) die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB an den Magistrat der Stadt Reichelsheim.

4.

Der Magistrat der Stadt Reichelsheim wird beauftragt die Stadtverordnetenversammlung über die erteilten Zustimmungen der Gemeinde nach § 36a BauGB zu informieren

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

TOP 12

Entwicklung Wohnquartier im Bereich Falkenstraße / Wiesbrück im Stadtteil Weckesheim; Aufhebung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022

Vorlage des Magistrates vom 09.06.2026

Beschluss:

Die Entwicklung des Bereiches Falkenstraße/ Wiesbrück im Stadtteil Weckesheim mit einer Wohnbebauung ist nach Änderung des Baugesetzbuches auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

Die Stadtverordnetenversammlung hebt den nachstehenden am 15.12.2022 (Top 3 - SIVO-Nr. S-71/22) gefassten Beschluss zur Entwicklung eines Wohnquartiers im Bereich Falkenstraße / Wiesbrück im Stadtteil Weckesheim auf:

„A) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1.) Das neue Wohnquartier im Bereich Falkenstraße soll auf Basis des Vorentwurfs vom 18.08.2022 (Anlage 1) entwickelt werden. 2.) Der Magistrat wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

B) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt gem. §§1(3) und 2(1) BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Realisierung eines neuen Wohnquartiers im Bereich Falkenstraße / Wiesbrück ermöglicht. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 6.14 und den Namen „Bereich Falkenstraße / Wiesbrück" Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der in Anlage 3 beigefügten Kartenskizze ersichtlich. Er umfasst in der Gemarkung Weckesheim, Flur 1, die Flurstücke 381 teilweise, 382 teilweise, 149/1, 167, 157, 158, 153, 154, 141, 142/2, 139/2, 148/1 teilweise und 164/1 teilweise. Der Magistrat wird beauftragt das Bauleitplanverfahren gem. §13a BauGB einzuleiten und die notwendigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

C) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die in der Anlage 4 dargestellt Planstraße A folgenden Namen erhalten soll: Weggoheimer Weg“

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 13

Satzung nach § 34 (4) BauGB Erweiterung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung „Flur 3, Flurstück 184/4“ im Stadtteil Blofeld

Vorlage des Magistrates vom 26.05.2026

Beschluss:

A)

Der Magistrat wird beauftragt mit dem Grundstückseigentümer der Grundstücke Gemarkung Blofeld, Flur 3, Flurstück 183, 184/4 und 185/7 einen Vertrag zur Erstellung einer Satzung nach §34(4) BauGB abzuschließen. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Grundstückseigentümer.

B)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung nach §34(4) BauGB „Flur 3, Flurstück 184/4". Die Grundstücke Gemarkung Blofeld, Flur 3, Flurstücke 183, 184/4 und 185/7 sollen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Blofeld einbezogen werden.

Ziel ist die Schaffung von Baurecht für die Umnutzung der bestehenden Gebäude der ehemaligen Reitanlage für nicht störendes Gewerbe (z. B. Stellplätze, Lagerflächen für Wohnwagen, Landmaschinen und Fahrzeuge und dgl.).

Der Magistrat wird beauftragt das Bauleitplanverfahren einzuleiten und die notwendigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 14

Fortführung Atemschutzgeräteverbund Wetterau

Vorlage des Magistrates vom 02.03.2026

Beschluss:

Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die Fortführung des Atemschutzgeräteverbundes Wetterau und beauftragt den Magistrat mit dem Abschluss des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 15

Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) Anmeldung der Maßnahme Kita-Neubau Reichelsheim

Vorlage des Magistrates vom 09.06.2026

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in Aussicht gestellte Förderung aus dem LuKIFG für die Finanzierung des Kita-Neubaus in der Kernstadt (10646-003) einzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge nach Eingang der Vertragsunterlagen zu stellen.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 16

Jahresabschluss 2025: Feststellung und Genehmigung von üpl. Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung

Vorlage des Magistrates vom 09.06.2026

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die oben aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. gesamt 112.122,76 € nach § 100 HGO i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung. Die Deckung erfolgt aus den Budgets 11576-111, 010 und 022.

Abstimmung:

ja:

26

nein:

0

Enthaltung:

0

Top 17

Berichte

a.) Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter

keine

b.) Magistrat

Bürgermeisterin Herget berichtet über:

-

Umstellung Sitzungsdienst - Veränderung Ordner-System

-

Erfolgreiches Stadtradeln mit 231 Teams, 186 Radelnden,

Kilometer: 27.817

-

Einladung zur Radtour zum Abschluss des Stadtradelns Freitag, 12. Juni, 17:00 Uhr, Start: Rathaus

-

Neues Format: Reichelsheim bewegt sich

-

Samstag: Sanierung und Bepflanzung Blofeld Ortseingang

-

neue Ansprechpartnerin UNB Frau Pleintinger (Wetteraukreis)

-

Kick-Off-Veranstaltung mit Fa. Infratech Services GmbH - Bundesförderung Breitband

-

Landesweite Schulung KatS-/Verwaltungsstäbe,

Modul B7 Multiplikatoren Kommunen

-

Einsatzleitwagen in Betrieb

-

Samstag, 13. Juni 06:00 bis 18:00 Uhr, Sperrung der Verbindungsstraße „Am Heiligen Stein“, Weckesheim, Übung der Feuerwehr, des DRK und der Johanniter Unfallhilfe

-

„Wetterauer Ernte(n) 2026“ in Stadtgebiet Reichelsheim

-

Frisches Obst wartet darauf, gepflückt zu werden - am Bergwerkesee

-

Ferienspiele in den Sommerferien, Anmeldungen noch bis Sonntag, 14. Juni möglich

-

Einladung - Kennenlernen Tierheim Elisabethenhof - Freitag, 19. Juni - Katzenschutzverordnung - Anmeldungen noch möglich

-

Bitte fleißig in den städtischen Veranstaltungskalender schauen und den WhatsApp Kanal abonnieren:

-

Sonntag, 14. Juni Tag der Vereine beim SV Reichelsheim

-

Samstag, 20. Juni Strebert Cup Kickers Horlofftal in Weckesheim, Open-Air des Musikvereins Harmonie Dorn-Assenheim am Bergwerksee

b.) Stadtverordnetenvorsteherin

Stadtverordnetenvorsteherin Straschek gratuliert allen Geburtstagskindern.

Top 18

Anfragen

a.) schriftliche Anfragen:

1. Sicher Schwimmen Antrag der SPD vom 01.11.2024

Anfrage der FW-Fraktion vom 27.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

2. Neuordnung der Fundtierbetreuung

Anfrage der FW-Fraktion vom 27.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

3. Kosten kulturelle Angelegenheiten

Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

4. Haushaltsgenehmigung 2026

Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

5. Alte Schule, Wetteraustraße 11, 61203 Reichelsheim

Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

6. Baumfällungen im Stadtgebiet

Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 26.05.2026

Die schriftliche Anfrage wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

b.) mündliche Anfragen

-

Bundesförderung Breitband

-

Haltepunkt Bahnhof Weckesheim

-

Balkonkraftwerkeförderung

-

Sicherheitsgefühl Bahnhof Reichelsheim

-

Kita Wichtelwiese

Nächste geplante Stadtverordnetenversammlungen:

25.08.2026

10.11.2026

15.12.2026

 

 

Reichelsheim, den 11.06.2026

Yvonne Straschek Martin Landgraf
Stadtverordnetenvorsteherin Schriftführer