Ausgabe 29/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
Nächster Artikel: Neue Zufahrtsstraße offiziell freigegeben - bessere Anbindung für Gewerbe und Anwohner
Der Wetteraukreis informiert
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung hat.
Friedberg, den 02.07.2025
| gez. Jan Weckler | Birgit Weckler |
| Landrat | Erste Kreisbeigeordnete |