Der Kleine Teich- oder Wasserfrosch wurde zum Lurch des Jahres 2023 gekürt.
Merkmale
Der Kleine Wasserfrosch oder Kleine Teichfrosch ist, wie der Name schon sagt, unsere kleinste Wasserfrosch-Art. Die Weibchen werden 5 bis 7,5 Zentimeter groß, die Männchen sind mit 4,5 bis 6,5 Zentimetern im Durchschnitt etwas kleiner. Die Oberseite ist meist grasgrün gefärbt, Wasserfrösche werden daher landläufig auch als Grünfrösche bezeichnet. Wie bei vielen Amphibien gibt es aber zahlreiche Färbungsvarianten, so dass in geringer Zahl auch blaugrüne oder braune Kleine Wasserfrösche vorkommen.
Auf dem Rücken verlaufen deutlich ausgeprägte Drüsenleisten, außerdem befinden sich dort kleine braune bis schwarze Flecken, die auf den Oberschenkeln wesentlich stärker ausgeprägt sind, so dass sich dort eine Marmorierung ergibt.
Lebensraum
Der Kleine Wasserfrosch bevorzugt vegetationsreiche, eher kleinere und nährstoffarme Gewässer von Gräben und Tümpeln bis zu Waldmoorweihern. An großen Seen oder an Flüssen fehlt der Kleine Wasserfrosch weitgehend. Zur Nahrungssuche begeben sich Wasserfrösche auch weit über Land, sie sind insgesamt weniger strikt an Gewässer gebunden als See- und Teichfrosch. Auch die Überwinterung geschieht vor allem in Landverstecken, seltener unter Wasser.
Fortpflanzung
Kleine Wasserfrösche sind ab März aktiv, die Paarungszeit beginnt aber erst Ende April und reicht bis in den Juli hinein. Die Weibchen setzen die insgesamt 500 bis 3000 Eier in mehreren Laichballen ab, die Eier sind oben braun, unten hellgelb. Die Laichballen sind deutlich kleiner als die der Braunfrösche (Gras-, Spring- und Moorfrosch), die zudem alle zu den Frühlaichern gehören. Laichballen im Mai oder Juni werden also immer von Grünfröschen stammen.
Gefährdung
Der Kleine Wasserfrosch ist nicht im Bestand gefährdet. Da er vom Menschen beeinflusste Lebensräume meidet und nährstoffarme Gewässer bevorzugt, ist er aber von der allgemeinen Nährstoff-Überfrachtung durch Verkehr, Industrie und Landwirtschaft betroffen.
Schutzstatus
Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und "streng geschützt" nach Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
Treffen der Jugendgruppe NAJU Bingenheim
Hat jemand Interesse und möchte mal „reinschnuppern“ und erleben, was wir eigentlich so machen? Dann kommt doch einfach vorbei. Ihr seid immer herzlich willkommen!
Treffpunkt für die gemeinsame Jugend- und Zwergengruppe (Alter 5-16 Jahre) ist jeweils um 9.30 Uhr am Bürgerhaus Bingenheim und endet dort um 12.00 Uhr.
28. Januar 2023,
11. Februar 2023, 25. Februar 2023,
11. März 2023, 25. März 2023,
29. April 2023,
13. Mai 2023,
03. Juni 2023, 17. Juni 2023,
01. Juli 2023, 15. Juli 2023,
09. September 2023, 23. September 2023,
07. Oktober 2023, 21. Oktober 2023,
04. November 2023, 18. November 2023,
02. Dezember 2023, 16. Dezember 2023
Ansprechpartner:
Norbert Fleischer, 1.Vorsitzender: Tel. 0160 5684178,
E-Mail: norbert-fleischer@t-online.de