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Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 33/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Nachrücken von Stadtverordneten

Als Wahlleiter der Stadt Reichelsheim stelle ich gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318) fest, dass

Herrn Erik Faber
geb.: 23.05.1964

Weidstraße 16, 61203 Reichelsheim

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Horst Wenisch
Wahlleiter