Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen.docx
Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen Die vorübergehende Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung), wie z. B. Aufstellen von Baugerüsten, Containern oder Wechselbehältern, die Lagerung von Baustoffen (Sand, Kies, Steine usw.), Aufstellen von Baustellentoiletten, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten sowie Straßen- bzw. Bürgersteigaufbrüche sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Genehmigungsanträge …