Titel Logo
Stadtkurier Reichelsheim
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 28.08.2025 fand die 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Präsentation zum geplanten Umspannwerk der TenneT TSO GmbH durch den Projektverantwortlichen Herrn Dr. Marco Bräuer

Tagesordnung:

1.

Feststellung der Tagesordnung

2.

Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim

Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“,

3. Bauabschnitt

Vorlage des Magistrates vom 19.08.2025

3.

Wahl zur stell. Schiedsperson für den

Schiedsamtsbezirk Reichelsheim

Vorlage des Magistrates vom 08.07.2025

4.

Jahresabschluss 2024

Feststellung und Genehmigung von üpl. Aufwendungen

gem. § 100 HGO in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung

Vorlage des Magistrates vom 05.08.2025

5.

Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025

Vorlage des Magistrates vom 19.08.2025

6.

Berichte

a.)

Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter

b.)

Magistrat

c.)

Stadtverordnetenvorsteher

7.

Anfragen:

a.)

schriftliche Anfragen

1.

TenneT Umspannwerk

Anfrage der CDU-Fraktion

vom 31.07.2025

2.

Wasseransammlungen auf dem Karl-Kempf-Platz

Anfrage der CDU-Fraktion

vom 14.08.2025

b.)

mündliche Anfragen

Stadtverordnetenvorsteher Strebert begrüßt alles Anwesenden, insbesondere Herrn Dr. Bräuer und Herrn Andreas Rüth von der TenneT TSO GmbH. Vor Eintritt in die Tagesordnung hält Herr Dr. Bräuer eine Präsentation über das geplante Umspannwerk der TenneT TSO GmbH. Anschließende Fragen werden im Anschluss beantwortet.

TOP 1:

Feststellung der Tagesordnung

Stadtverordnetenvorsteher Strebert teilt mit, dass ein Änderungsantrag zur Tagesordnung vorliegt.

Beschluss:

Die Vorlage des Magistrats M-128-2025 vom 05.08.2025: Anfrage TenneT zum Erwerb von Grundstücken zwecks Errichtung des Umspannwerks Dorheim wird in die Tagesordnung unter TOP 6 aufgenommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

TOP 2:

Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim

Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“, 3. Bauabschnitt

Vorlage des Magistrates vom 19.08.2025

Bürgermeisterin Lena Herget erläutert die Verfahrensweise zur Abstimmungsnotwendigkeit für die vorgelegte Bauleitplanung. Stadtverordnetenvorsteher Strebert ruft die eingegangenen Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen auf und steigt in die Abstimmung ein:

Dt. Telekom Technik GmbH (21.02.2025)

Zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Zu 3.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Amt für Bodenmanagement Büdingen (19.02.2025)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

DB AG - DB-Immobilien (17.03.2025)

zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, verwiesen wird auf die nachfolgenden Ausführungen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Abwägung aller Belange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB, § 1a und § 2 Abs. 4 BauGB hält die Stadt Reichelsheim an der vorliegenden Planung fest.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Zu 3.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Abwägung aller Belange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB, § 1a und § 2 Abs. 4 BauGB hält die Stadt Reichelsheim an der vorliegenden Planung fest.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Hessen Mobil Gelnhausen (17.03.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Lage des Lärmschutzwalles wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

HGON (Sammelstellungnahme der aufgelisteten Naturschutzverbände v. 16.03.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, es wird auf die Ausführungen im Umweltbericht verwiesen. Die Stadt Reichelsheim wird eine ökologische Baubegleitung zur Erschließung des Baugebietes (Baufeldfreimachung) beauftragen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Stadt verweist jedoch auf die Ergebnisse der Untersuchungen und auf die Einschätzung des Fachgutachters (siehe Anlage 2), die dem Umweltbericht zur Satzung beigefügt wird. Zusätzlich erfolgt ein entsprechender Hinweis auf der Plankarte 4.3.6 für die nachfolgenden Planungsebenen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung um weitere Hinweise Fassadenbeleuchtung ergänzt. Verwiesen wird auch auf den Hinweis 4.3.4 der textlichen Festsetzungen, der konkret die künftigen Eigenheimbesitzer auf die Thematik Lichtsmog aufmerksam macht.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung um weitere Hinweise zum Bodenabstand der Einfriedungen ergänzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung um weitere Hinweise zu Flechtzäunen bei Einfriedungen ergänzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung um weitere Hinweise zur Fassadenbegrünung ergänzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (20.03.2025)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bereits in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bereits in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 11.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 12.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Plankarte und Begründung redaktionell geändert (Verweis auf § 9 Abs. 6 BauGB).

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 13.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung redaktionell geändert.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Planung wie folgt berücksichtigt worden:

1.

Für den naturschutzrechtlichen Eingriff sind zwei Ökokontomaßnahmen mit in die Planung aufgenommen worden, so dass keine weiteren lw. Nutzflächen in Anspruch genommen werden müssen.

2.

Für den artenschutzrechtlichen Eingriff (Rebhuhn und Feldlerche) ist eine bereits durchgeführte CEF-Maßnahme aufgenommen worden, so dass auch hier keine weiteren lw. Nutzflächen in Anspruch genommen werden müssen.

3.

Lediglich bei der Maßnahme für die Grauammer in Weckesheim wird eine lw. Nutzfläche (Grünland) in Anspruch genommen, die nur eine Optimierung in der Pflege hinsichtlich des Artenschutzes erfährt. Auch hier werden keine weiteren lw. Nutzflächen in Anspruch genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 15.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 16.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 17.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Plankarte und Begründung redaktionell ergänzt. Unter der textlichen Festsetzung 1.8.1 wird auf die Ausführungen 6.1 des Schallgutachtens verwiesen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Zu 18.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie (31.03.2025)

zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (11.03.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Plankarte als Hinweis unter den textlichen Festsetzungen und in der Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf der Plankarte und in der Begründung als Hinweis aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Dem Hinweis wird entsprochen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Regierungspräsidium Darmstadt (20.03.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Grundwasser

zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Plankarte und Begründung redaktionell geändert (Verweis auf § 9 Abs. 6 BauGB).

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Oberflächengewässer

zu 5.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Abwasser, Gewässergüte

zu 6.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung als Hinweis aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Nachsorgender Bodenschutz

zu 8.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung als Hinweis aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Plankarte und Begründung textlich aufgeführt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 11.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Vorsorgender Bodenschutz

zu 12.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Abfallwirtschaft West

zu 13.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz, EMF)

zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 15.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 16.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Unter Abwägung aller Belange gemäß § 1 Abs. 6 und 7 BauGB, § 1a und § 2 Abs. 4 BauGB hält die Stadt Reichelsheim an der vorliegenden Planung fest. Weitere Details zu den passiven Maßnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 17.: Dem Hinweis wird entsprochen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Bergaufsicht

zu 18.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Naturschutz (Planungen und Verfahren)

zu 19.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 20.: Dem Hinweis wird entsprochen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 21.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Regionalverband FrankfurtRheinMain (20.02.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 3.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (26.03.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Wasserverband Horlofftal (25.02.2025)

zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:

ja:

20 nein:

0

Enthaltung:

0

Anschließend fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschlossen.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B“, 3. Bauabschnitt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung), § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Hessische Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

3.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

TOP 3:

Wahl zur stell. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Reichelsheim

Vorlage des Magistrates vom 08.07.2025

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Thilo Brandts zum stellvertretenden Schiedsmann.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

Herr Brandts nimmt die Wahl an.

TOP 4:

Jahresabschluss 2024

Feststellung und Genehmigung von üpl. Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung

Vorlage des Magistrates vom 05.08.2025

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die oben aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. gesamt 34.558,97 € nach § 100 HGO i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung.

Die Deckung erfolgt aus den Budgets 033 und 036.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

TOP 5:

Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025

Vorlage des Magistrates vom 19.08.2025

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Haushaltsvollzugsbericht des 2. Quartals 2025 zur Kenntnis.

TOP 6:

Anfrage TenneT zum Erwerb von Grundstücken zwecks Errichtung des Umspannwerks Dorheim

Vorlage des Magistrats vom 05.08.2025

Beschluss:

Die Angelegenheit wird in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Sozial-, Kultur- und Sportausschuss und in den Infrastruktur-, Stadtentwicklung-, Landwirtschaft- und Umweltausschuss verwiesen. Hierzu wird eine gemeinsame Sitzung der drei Ausschüsse stattfinden.

Abstimmung:

ja:

20

nein:

0

Enthaltung:

0

TOP 7:

Berichte

a.)

Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter

keine

b.)

Magistrat

keine

c.)

Stadtverordnetenvorsteher

Stadtverordnetenvorsteher Strebert gratuliert allen Geburtstagskindern.

TOP 8:

Anfragen

a.)

schriftliche Anfragen:

1.

TenneT Umspannwerk

Anfrage der CDU-Fraktion vom 31.07.2025

Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

2.

Wasseransammlungen auf dem Karl-Kempf-Platz

Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.08.2025

Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion wurde schriftlich beantwortet und liegt den Stadtverordneten vor.

b.)

mündliche Anfragen

-

Weiße Flecken im Glasfaserausbau

(kein Ausbau durchgeführt)

Stadtverordnetenvorsteher Strebert schließt die Sitzung.

Nächste geplante Stadtverordnetenversammlungen: 30.09.2025 in Blofeld und 13.11.2025 in Weckesheim.

Reichelsheim, den 28.08.2025

gez.  —  gez.
Holger Strebert  —  Martin Landgraf
Stadtverordnetenvorsteher  —  Schriftführer