1. | In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. |
2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
Offenlegungszeitraum: | 16.09.2019 bis 15.10.2019 |
Offenlegungsort: | Finanzamt Friedberg (H.), Außenstelle Burg 13a |
Zimmer-Nummer: | 21 |
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten anwesend und steht für Auskünfte zu Verfügung:
Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse
an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für
Termine: | Donnerstag 10.10.2019 von 8.30 Uhr bis 14 Uhr |
Ort: | Dorfgemeinschaftshaus - Dorftreff, Im Kirchgrund 5, |
61203 Reichelsheim - Heuchelheim |
3. | Wer die Sprechtage des ALS und den besonderen Offenlegungstag nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muß aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen. |
4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.